Führerscheinstelle Weißenfels
Kurz gesagt: Diese Übersicht zu Weißenfels zeigt Einwohnerzahl, Bundesland und den Link zur offiziellen Führerscheinstelle der Stadt.
| Bundesland | Sachsen-Anhalt |
|---|---|
| Einwohner | 39.181 |
| Postleitzahlen | 06652, 06667, 06688 |
| Vorwahl | 03443, 034446 |
| Offizielle Website | www.weissenfels.de |
Zur offiziellen Führerscheinstelle: Termine, Öffnungszeiten und genaue Zuständigkeiten führt die Stadt selbst aktuell. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Weißenfels.
Gut zu wissen
Mit rund 39.181 Einwohnern gehört Weißenfels zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Als Teil von Sachsen-Anhalt organisiert Weißenfels seine Verwaltung kommunal. Erreichbar ist Weißenfels unter der Vorwahl 03443, 034446, postalisch unter 06652, 06667, 06688. Zur näheren Umgebung zählen Bad Dürrenberg, Braunsbedra, Hohenmölsen, Leuna, Naumburg und Teuchern. Aktuelle Termine und genaue Zuständigkeiten ändern sich gelegentlich, deshalb verweisen wir direkt auf das städtische Portal. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.
Nachbarstädte
Ob die Führerscheinstelle eigenständig oder Teil des Bürgeramts ist, unterscheidet sich von Stadt zu Stadt.
Häufige Fragen
Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.
Was ist eine Fahrtenbuchauflage?
Eine behördliche Anordnung, für einen festgelegten Zeitraum ein Fahrtenbuch zu führen, meist nachdem bei einem Verkehrsverstoß der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Sie betrifft den Fahrzeughalter.
Ist die Fahrerlaubnisklasse B automatisch für Anhänger gültig?
Klasse B berechtigt zum Ziehen kleinerer Anhänger bis 750 Kilogramm, unter bestimmten Voraussetzungen auch schwerer. Für größere Gespanne ist die Erweiterung um die Anhängerklasse BE nötig.
Ab welchem Alter kann ich den PKW-Führerschein machen?
Regulär ab 18 Jahren, im Rahmen des begleiteten Fahrens ab 17 kann die Prüfung bereits mit 17 abgelegt werden, mit anschließender Begleitpflicht bis zum 18. Geburtstag.