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Führerscheinstelle Teuchern

In einem Satz: Wer sich in Teuchern um Führerschein-Umtausch oder Fahrerlaubnis kümmern möchte, findet hier die Eckdaten der Stadt und den Weg zum zuständigen Amt.

BundeslandSachsen-Anhalt
Einwohner7.968
Postleitzahl06682
Vorwahl034443
Kfz-KennzeichenBLK
Offizielle Websitewww.stadt-teuchern.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Aktuelle Termine und Zuständigkeiten pflegt die Stadt auf ihrer eigenen Seite. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Teuchern.

Einordnung

Teuchern zählt rund 7.968 Einwohner. Verwaltungsrechtlich gehört Teuchern zum Bundesland Sachsen-Anhalt. Zum Ort gehört die Postleitzahl 06682 bei der Vorwahl 034443. In der Nachbarschaft liegen unter anderem Elsteraue, Hohenmölsen, Naumburg, Pegau, Weißenfels und Zeitz. Diese Seite ersetzt nicht den Besuch der offiziellen Stadtseite, sie hilft aber bei der Orientierung vorab. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Gut zu wissen

Eine MPU wird nicht von der Führerscheinstelle selbst durchgeführt, sondern von einer zugelassenen Begutachtungsstelle.

Häufige Fragen

Was Betroffene dazu am häufigsten fragen.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?

Ein Fahrverbot ist zeitlich begrenzt, meist ein bis drei Monate, die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Beim Führerscheinentzug erlischt die Fahrerlaubnis vollständig und muss nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragt werden.

Kann eine Fahrerlaubnis aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt werden?

Ja, die Führerscheinstelle kann bei gesundheitlichen Bedenken Auflagen erteilen, etwa eine Brillenpflicht, oder die Fahrerlaubnis auf bestimmte Fahrzeugtypen beschränken.

Wann wird eine MPU angeordnet?

Typische Anlässe sind wiederholte Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten im Straßenverkehr oder das Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister. Die Anordnung erfolgt durch die Führerscheinstelle, die eigentliche Untersuchung durch eine zugelassene Begutachtungsstelle.