Fahrerlaubnis um weitere Klasse erweitern
Schnell erklärt: Wer eine zusätzliche Führerscheinklasse erwerben möchte, muss dies ebenfalls bei der Führerscheinstelle beantragen.
| Kosten | meist 40,00 bis 50,00 Euro Antragsgebühr |
|---|---|
| Bearbeitungsdauer | Bearbeitung meist 1-3 Wochen |
| Rechtsgrundlage | Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) |
Wer Fahrerlaubnis um weitere Klasse erweitern zügig erledigen will, sollte den Ablauf vorher kennen.
Soll die bestehende Fahrerlaubnis um eine weitere Klasse erweitert werden, etwa von PKW auf Motorrad oder Anhänger, ist ein neuer Antrag bei der Führerscheinstelle nötig. Je nach Klasse können weitere Nachweise verlangt werden, etwa ein aktueller Sehtest oder eine Fahrerlaubnisprüfung bei bestimmten Klassen. Die bereits vorhandene Fahrerlaubnis bleibt davon unberührt.
Checkliste für den Termin
- Aktuelles Passfoto
- Bestehender Führerschein
- Ggf. aktueller Sehtest
Der Weg zum Dokument
Wer fahrerlaubnis um weitere klasse erweitern zügig erledigen will, sollte den Ablauf vorher kennen. In den meisten Städten ist vorab ein Online-Termin nötig; ohne Termin sind lange Wartezeiten oder eine Abweisung möglich. Bringen Sie alle Unterlagen vollständig mit, da ein fehlendes Dokument meist einen neuen Termin erforderlich macht.
Biometrische Passfotos werden inzwischen oft direkt im Amt aufgenommen, nicht mehr beim Fotografen.
Häufige Fragen
Diese Fragen erreichen uns dazu besonders oft.
Was ist der Unterschied zwischen Sperrfrist und Probezeit?
Die Sperrfrist ist ein gerichtlich festgelegter Zeitraum nach einem Fahrerlaubnisentzug, in dem keine neue Fahrerlaubnis erteilt wird. Die Probezeit ist die zweijährige Bewährungsphase direkt nach dem erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis.
Ist die Führerscheinstelle dasselbe wie das Bürgeramt?
Nicht immer. In kleineren Kommunen ist oft das Bürgeramt mitzuständig, größere Städte unterhalten häufig eine eigenständige Führerscheinstelle. Die offizielle Website der Stadt zeigt die genaue Zuständigkeit.
Was kostet der Umtausch eines Führerscheins?
Meist zwischen 25 und 30 Euro, abhängig von der jeweiligen Kommune innerhalb des gesetzlichen Gebührenrahmens.