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Führerschein verloren oder gestohlen

Schnell erklärt: Bei Verlust oder Diebstahl muss ein Ersatzführerschein bei der Führerscheinstelle beantragt werden.

Kostenmeist 40,00 bis 50,00 Euro (inkl. Verwaltungsgebühr)
Bearbeitungsdauermeist 2-4 Wochen
RechtsgrundlageFahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Für viele ist Führerschein verloren oder gestohlen der erste Kontakt mit der Führerscheinstelle überhaupt.

Geht der Führerschein verloren oder wird gestohlen, muss bei der zuständigen Führerscheinstelle ein Ersatzdokument beantragt werden. Bei Diebstahl empfiehlt sich zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei. Bis zur Ausstellung des Ersatzführerscheins kann in der Regel eine vorläufige Bescheinigung ausgestellt werden, mit der das Fahren bis zum Erhalt des neuen Dokuments möglich bleibt.

Checkliste für den Termin

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passfoto
  • Eidesstattliche Verlusterklärung

Der Weg zum Dokument

Für viele ist führerschein verloren oder gestohlen der erste Kontakt mit der Führerscheinstelle überhaupt. In den meisten Städten ist vorab ein Online-Termin nötig; ohne Termin sind lange Wartezeiten oder eine Abweisung möglich. Bringen Sie alle Unterlagen vollständig mit, da ein fehlendes Dokument meist einen neuen Termin erforderlich macht.

Wichtig

Biometrische Passfotos werden inzwischen oft direkt im Amt aufgenommen, nicht mehr beim Fotografen.

Häufige Fragen

Diese Fragen erreichen uns dazu besonders oft.

Muss ich zur MPU, wenn ich erstmals betrunken erwischt wurde?

Nicht zwingend. Bei einer erstmaligen Trunkenheitsfahrt ohne besonders hohen Alkoholwert reicht oft ein Bußgeld und Fahrverbot. Eine MPU wird eher bei wiederholten Verstößen oder sehr hohen Werten angeordnet.

Gilt der deutsche Führerschein automatisch in der ganzen EU?

Ja, ein gültiger deutscher Führerschein wird in allen EU- und EWR-Staaten ohne Umschreibung anerkannt.

Kann ich Punkte in Flensburg abbauen?

Nur bei einem Punktestand von ein bis fünf Punkten und nur einmal innerhalb von fünf Jahren, durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Bei sechs oder mehr Punkten ist ein Abbau nicht mehr möglich.