Führerscheinstelle Frankfurt am Main
Auf den Punkt: In Frankfurt am Main ist die Führerscheinstelle über das städtische Online-Portal erreichbar, die Eckdaten dazu im Überblick.
| Bundesland | Hessen |
|---|---|
| Einwohner | 775.790 |
| Postleitzahlen | 60308–60599, 65929–65936 |
| Vorwahl | 6101, 6109, 69 |
| Kfz-Kennzeichen | F |
| Offizielle Website | frankfurt.de |
Zur offiziellen Führerscheinstelle: Den aktuellen Stand zu Terminen und Zuständigkeiten pflegt die Stadt eigenständig. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Frankfurt am Main.
Gut zu wissen
Mit rund 775.790 Einwohnern gehört Frankfurt am Main zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Verwaltungsrechtlich gehört Frankfurt am Main zum Bundesland Hessen. Zum Ort gehören die Postleitzahlen 60308–60599, 65929–65936 bei der Vorwahl 6101, 6109, 69. In der Nachbarschaft liegen unter anderem Bad Vilbel, Dreieich, Eschborn, Neu-Isenburg, Offenbach am Main und Steinbach (Taunus). Wer Genaues wissen möchte, findet die maßgeblichen Angaben ausschließlich auf der offiziellen Seite der Stadt. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.
Nachbarstädte
Gebühren für Amtshandlungen der Führerscheinstelle unterscheiden sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens von Kommune zu Kommune.
Häufige Fragen
Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.
Kann ich freiwillig auf meine Fahrerlaubnis verzichten?
Ja, ein freiwilliger Verzicht auf einzelne oder alle Klassen ist formlos bei der Führerscheinstelle möglich. Der Verzicht ist grundsätzlich unwiderruflich, eine spätere Neuerteilung läuft wie eine Ersterteilung ab.
Was passiert bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem Führerschein?
Je nach Promillewert und Umständen drohen Bußgeld, Fahrverbot oder ein vollständiger Fahrerlaubnisentzug mit Sperrfrist. Ab bestimmten Werten oder bei Wiederholung wird häufig zusätzlich eine MPU angeordnet.
Was passiert bei zwei schweren Verstößen in der Probezeit?
Bei zwei sogenannten A-Verstößen in der Probezeit kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Zudem verlängert sich die Probezeit häufig, und ein Aufbauseminar kann angeordnet werden.