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Führerschein umtauschen

Schnell erklärt: Alte Papier- und Kartenführerscheine müssen bis zu festen Stichtagen in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

Kostenmeist 25,00 bis 30,00 Euro
Bearbeitungsdauermeist 2-4 Wochen
RechtsgrundlageFahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Rund um Führerschein umtauschen tauchen im Alltag immer wieder dieselben Fragen auf.

Ältere Führerscheine, insbesondere graue und rosa Papierführerscheine sowie ältere Kartenführerscheine, müssen bis zu gesetzlich gestaffelten Stichtagen in den einheitlichen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Der Umtausch ist reine Formsache und ändert nichts an den erworbenen Fahrerlaubnisklassen. Ein biometrisches Passfoto ist für den neuen Kartenführerschein erforderlich, eine erneute Fahrprüfung ist nicht nötig.

Checkliste für den Termin

  • Alter Führerschein
  • Biometrisches Passfoto
  • Personalausweis oder Reisepass

Der Weg zum Dokument

Rund um führerschein umtauschen tauchen im Alltag immer wieder dieselben Fragen auf. In den meisten Städten ist vorab ein Online-Termin nötig; ohne Termin sind lange Wartezeiten oder eine Abweisung möglich. Bringen Sie alle Unterlagen vollständig mit, da ein fehlendes Dokument meist einen neuen Termin erforderlich macht.

Worauf zu achten ist

Biometrische Passfotos werden inzwischen oft direkt im Amt aufgenommen, nicht mehr beim Fotografen.

Häufige Fragen

Diese Fragen erreichen uns dazu besonders oft.

Muss ich bei einem Umzug in eine andere Stadt meinen Führerschein neu beantragen?

Nein, der Führerschein bleibt bei einem Umzug innerhalb Deutschlands unverändert gültig. Ein neuer Antrag ist nur bei Umtausch, Verlust oder Erweiterung nötig.

Was ist eine Fiktionsbescheinigung?

Eine Übergangsbescheinigung, die während der Bearbeitung eines Führerscheinantrags, etwa bei Verlust oder Umtausch, vorübergehend die Fahrberechtigung nachweist.

Ab welchem Alter kann ich den PKW-Führerschein machen?

Regulär ab 18 Jahren, im Rahmen des begleiteten Fahrens ab 17 kann die Prüfung bereits mit 17 abgelegt werden, mit anschließender Begleitpflicht bis zum 18. Geburtstag.