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Führerscheinstelle Korb

In einem Satz: Wer in Korb einen Termin bei der Führerscheinstelle braucht, findet hier die wichtigsten Eckdaten sowie den Weg zum offiziellen Terminportal der Stadt.

BundeslandBaden-Württemberg
Einwohner11.255
Postleitzahl71404
Vorwahl07151
Kfz-KennzeichenWN
Offizielle Websitewww.korb.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Aktuelle Termine und Zuständigkeiten pflegt die Stadt auf ihrer eigenen Seite. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Korb.

Gut zu wissen

Mit rund 11.255 Einwohnern gehört Korb zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Als Teil von Baden-Württemberg organisiert Korb seine Verwaltung kommunal. Erreichbar ist Korb unter der Vorwahl 07151, postalisch unter 71404. Zur näheren Umgebung zählen Kernen im Remstal, Rommelshausen, Schwaikheim, Waiblingen, Weinstadt und Winnenden. Aktuelle Termine und genaue Zuständigkeiten ändern sich gelegentlich, deshalb verweisen wir direkt auf das städtische Portal. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Aus der Praxis

Ohne vorherigen Online-Termin ist ein Besuch bei der Führerscheinstelle in den meisten Städten kaum noch möglich.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Muss ich bei einem Umzug in eine andere Stadt meinen Führerschein neu beantragen?

Nein, der Führerschein bleibt bei einem Umzug innerhalb Deutschlands unverändert gültig. Ein neuer Antrag ist nur bei Umtausch, Verlust oder Erweiterung nötig.

Wie oft kann eine MPU wiederholt werden?

Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für Wiederholungen. Nach einem negativen Gutachten empfiehlt sich in der Regel eine gezielte Vorbereitung, etwa durch verkehrspsychologische Beratung, bevor eine erneute Untersuchung sinnvoll ist.

Wann wird eine MPU angeordnet?

Typische Anlässe sind wiederholte Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten im Straßenverkehr oder das Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister. Die Anordnung erfolgt durch die Führerscheinstelle, die eigentliche Untersuchung durch eine zugelassene Begutachtungsstelle.