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Führerscheinstelle Kernen im Remstal

Auf den Punkt: Wer in Kernen im Remstal einen Termin bei der Führerscheinstelle braucht, findet hier die wichtigsten Eckdaten sowie den Weg zum offiziellen Terminportal der Stadt.

BundeslandBaden-Württemberg
Einwohner15.429
Postleitzahl71394
Vorwahl07151
Kfz-KennzeichenBK, WN
Offizielle Websitewww.kernen.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Den aktuellen Stand zu Terminen und Zuständigkeiten pflegt die Stadt eigenständig. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Kernen im Remstal.

Was dazugehört

Mit rund 15.429 Einwohnern gehört Kernen im Remstal zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Als Teil von Baden-Württemberg organisiert Kernen im Remstal seine Verwaltung kommunal. Erreichbar ist Kernen im Remstal unter der Vorwahl 07151, postalisch unter 71394. Zur näheren Umgebung zählen Aichwald, Fellbach, Korb, Rommelshausen, Waiblingen und Weinstadt. Aktuelle Termine und genaue Zuständigkeiten ändern sich gelegentlich, deshalb verweisen wir direkt auf das städtische Portal. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Aus der Praxis

Gebühren für Amtshandlungen der Führerscheinstelle unterscheiden sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens von Kommune zu Kommune.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Kann ich die Führerscheinstelle einer anderen Stadt aufsuchen?

In der Regel ist die Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz zuständig, nicht eine frei wählbare Stelle. Bei mehreren Wohnsitzen richtet sich die Zuständigkeit nach dem gemeldeten Hauptwohnsitz.

Was passiert bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem Führerschein?

Je nach Promillewert und Umständen drohen Bußgeld, Fahrverbot oder ein vollständiger Fahrerlaubnisentzug mit Sperrfrist. Ab bestimmten Werten oder bei Wiederholung wird häufig zusätzlich eine MPU angeordnet.

Wie viele Punkte in Flensburg führen zum Führerscheinentzug?

Ab acht Punkten im Fahreignungsregister entzieht die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis. Bei vier bis fünf Punkten erfolgt zunächst eine Ermahnung, bei sechs bis sieben Punkten eine Verwarnung.