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Führerscheinstelle Holzminden

Schnell erklärt: Diese Übersicht zu Holzminden zeigt Einwohnerzahl, Bundesland und den Link zur offiziellen Führerscheinstelle der Stadt.

BundeslandNiedersachsen
Einwohner20.217
Postleitzahl37603
Vorwahl05531
Kfz-KennzeichenHOL
Offizielle Websitewww.holzminden.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Verbindliche Angaben zu Terminen und Öffnungszeiten führt allein die Stadtverwaltung. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Holzminden.

Gut zu wissen

Mit rund 20.217 Einwohnern gehört Holzminden zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Als Teil von Niedersachsen organisiert Holzminden seine Verwaltung kommunal. Erreichbar ist Holzminden unter der Vorwahl 05531, postalisch unter 37603. Zur näheren Umgebung zählen Beverungen, Bodenwerder, Dassel, Höxter, Schieder-Schwalenberg und Stadtoldendorf. Aktuelle Termine und genaue Zuständigkeiten ändern sich gelegentlich, deshalb verweisen wir direkt auf das städtische Portal. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Aus der Praxis

Der Führerschein-Umtausch ändert nichts an den erworbenen Fahrerlaubnisklassen, er ist reine Formsache.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Wie erfahre ich meinen aktuellen Punktestand?

Über eine kostenlose Selbstauskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt, online per eID oder Postident oder schriftlich per Antrag. Die örtliche Führerscheinstelle führt den Punktestand nicht selbst.

Was kostet die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis bei der Behörde?

Die reine Antragsgebühr bei der Führerscheinstelle liegt meist bei 40 bis 50 Euro, hinzu kommen die separaten Kosten der Fahrschule für Unterricht und Prüfungen.

Wann wird eine MPU angeordnet?

Typische Anlässe sind wiederholte Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten im Straßenverkehr oder das Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister. Die Anordnung erfolgt durch die Führerscheinstelle, die eigentliche Untersuchung durch eine zugelassene Begutachtungsstelle.