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Führerscheinstelle Höxter

Schnell erklärt: Wer in Höxter einen Termin bei der Führerscheinstelle braucht, findet hier die wichtigsten Eckdaten sowie den Weg zum offiziellen Terminportal der Stadt.

BundeslandNordrhein-Westfalen
Einwohner28.749
Postleitzahl37671
Vorwahl05271, 05275, 05277, 05278
Kfz-KennzeichenHX
Offizielle Websitewww.hoexter.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Verbindliche Angaben zu Terminen und Öffnungszeiten führt allein die Stadtverwaltung. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Höxter.

Gut zu wissen

Mit rund 28.749 Einwohnern gehört Höxter zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Als Teil von Nordrhein-Westfalen organisiert Höxter seine Verwaltung kommunal. Erreichbar ist Höxter unter der Vorwahl 05271, 05275, 05277, 05278, postalisch unter 37671. Zur näheren Umgebung zählen Beverungen, Brakel, Holzminden, Nieheim, Schieder-Schwalenberg und Stadtoldendorf. Aktuelle Termine und genaue Zuständigkeiten ändern sich gelegentlich, deshalb verweisen wir direkt auf das städtische Portal. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Aus der Praxis

Der Führerschein-Umtausch ändert nichts an den erworbenen Fahrerlaubnisklassen, er ist reine Formsache.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Was mache ich, wenn ich meinen Führerschein verloren habe?

Bei Diebstahl zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten, dann bei der zuständigen Führerscheinstelle einen Ersatzführerschein beantragen. Eine Fiktionsbescheinigung überbrückt die Zeit bis zum neuen Dokument.

Wann wird eine MPU angeordnet?

Typische Anlässe sind wiederholte Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten im Straßenverkehr oder das Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister. Die Anordnung erfolgt durch die Führerscheinstelle, die eigentliche Untersuchung durch eine zugelassene Begutachtungsstelle.

Was ist eine Ersatzbescheinigung?

Ein weiterer Begriff für die Fiktionsbescheinigung, die während der Bearbeitung eines Führerscheinantrags vorübergehend die Fahrberechtigung nachweist.