Führerscheinstelle Heringsdorf
Kurz gesagt: Wer sich in Heringsdorf um Führerschein-Umtausch oder Fahrerlaubnis kümmern möchte, findet hier die Eckdaten der Stadt und den Weg zum zuständigen Amt.
| Bundesland | Mecklenburg-Vorpommern |
|---|---|
| Einwohner | 8.240 |
| Postleitzahlen | 17419, 17424, 17429 |
| Vorwahl | 038378 |
| Kfz-Kennzeichen | OVP |
| Offizielle Website | www.gemeinde-ostseebad-heringsdorf.de |
Zur offiziellen Führerscheinstelle: Termine, Öffnungszeiten und genaue Zuständigkeiten führt die Stadt selbst aktuell. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Heringsdorf.
Gut zu wissen
Mit rund 8.240 Einwohnern gehört Heringsdorf zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Verwaltungsrechtlich gehört Heringsdorf zum Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Zum Ort gehören die Postleitzahlen 17419, 17424, 17429 bei der Vorwahl 038378. In der Nachbarschaft liegen unter anderem Anklam, Greifswald, Pasewalk, Torgelow, Ueckermünde und Wolgast. Wer Genaues wissen möchte, findet die maßgeblichen Angaben ausschließlich auf der offiziellen Seite der Stadt. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.
Nachbarstädte
Ob die Führerscheinstelle eigenständig oder Teil des Bürgeramts ist, unterscheidet sich von Stadt zu Stadt.
Häufige Fragen
Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.
Kann eine abgelaufene Fahrerlaubnis erlöschen?
Die Fahrerlaubnis selbst ist grundsätzlich unbefristet gültig, nur das Führerschein-Dokument kann bei bestimmten Klassen wie C oder D eine befristete Gültigkeit haben und muss dann rechtzeitig verlängert werden.
Was mache ich, wenn ich meinen Führerschein verloren habe?
Bei Diebstahl zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten, dann bei der zuständigen Führerscheinstelle einen Ersatzführerschein beantragen. Eine Fiktionsbescheinigung überbrückt die Zeit bis zum neuen Dokument.
Muss ich bei der Führerscheinstelle einen Sehtest vorlegen?
Für die Ersterteilung der Fahrerlaubnis ja, für Umtausch oder Ersatzausstellung eines bereits vorhandenen Führerscheins in der Regel nicht.