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Führerscheinstelle Anklam

Das Wichtigste vorweg: Diese Übersicht zu Anklam zeigt Einwohnerzahl, Bundesland und den Link zur offiziellen Führerscheinstelle der Stadt.

BundeslandMecklenburg-Vorpommern
Einwohner12.363
Postleitzahlen17389, 17392
Vorwahl03971
Offizielle Websitewww.anklam.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Die genauen Öffnungszeiten und freien Termine zeigt ausschließlich die Stadt selbst. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Anklam.

Für Betroffene

Rund 12.363 Menschen leben in Anklam. Als Teil von Mecklenburg-Vorpommern organisiert Anklam seine Verwaltung kommunal. Erreichbar ist Anklam unter der Vorwahl 03971, postalisch unter 17389, 17392. Zur näheren Umgebung zählen Altentreptow, Greifswald, Heringsdorf, Torgelow, Ueckermünde und Wolgast. Aktuelle Termine und genaue Zuständigkeiten ändern sich gelegentlich, deshalb verweisen wir direkt auf das städtische Portal. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

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Aus der Praxis

Punkte im Fahreignungsregister lassen sich nur bei einem Stand von ein bis fünf Punkten per Seminar reduzieren.

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen und kurze Antworten dazu.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?

Ein Fahrverbot ist zeitlich begrenzt, meist ein bis drei Monate, die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Beim Führerscheinentzug erlischt die Fahrerlaubnis vollständig und muss nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis?

Die Fahrerlaubnis ist die rechtliche Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs, der Führerschein das Dokument, das diese Berechtigung nachweist. Bei Verlust des Dokuments bleibt die Fahrerlaubnis selbst bestehen, nur der Nachweis fehlt.

Kann ich die Führerscheinstelle einer anderen Stadt aufsuchen?

In der Regel ist die Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz zuständig, nicht eine frei wählbare Stelle. Bei mehreren Wohnsitzen richtet sich die Zuständigkeit nach dem gemeldeten Hauptwohnsitz.