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Führerscheinstelle Bad Sobernheim

Schnell erklärt: Wer sich in Bad Sobernheim um Führerschein-Umtausch oder Fahrerlaubnis kümmern möchte, findet hier die Eckdaten der Stadt und den Weg zum zuständigen Amt.

BundeslandRheinland-Pfalz
Einwohner6.484
Postleitzahl55566
Vorwahl06751
Kfz-KennzeichenKH
Offizielle Websitestadt.bad-sobernheim.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Verbindliche Angaben zu Terminen und Öffnungszeiten führt allein die Stadtverwaltung. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Bad Sobernheim.

Was dazugehört

Mit rund 6.484 Einwohnern gehört Bad Sobernheim zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Verwaltungsrechtlich gehört Bad Sobernheim zum Bundesland Rheinland-Pfalz. Zum Ort gehört die Postleitzahl 55566 bei der Vorwahl 06751. In der Nachbarschaft liegen unter anderem Bad Kreuznach, Bingen am Rhein, Idar-Oberstein, Kirn, Rockenhausen und Simmern/Hunsrück. Wer Genaues wissen möchte, findet die maßgeblichen Angaben ausschließlich auf der offiziellen Seite der Stadt. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Kurz erklärt

Der Führerschein-Umtausch ändert nichts an den erworbenen Fahrerlaubnisklassen, er ist reine Formsache.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Was mache ich, wenn ich meinen Führerschein verloren habe?

Bei Diebstahl zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten, dann bei der zuständigen Führerscheinstelle einen Ersatzführerschein beantragen. Eine Fiktionsbescheinigung überbrückt die Zeit bis zum neuen Dokument.

Was passiert bei zwei schweren Verstößen in der Probezeit?

Bei zwei sogenannten A-Verstößen in der Probezeit kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Zudem verlängert sich die Probezeit häufig, und ein Aufbauseminar kann angeordnet werden.

Muss ich für eine zusätzliche Führerscheinklasse eine neue Prüfung ablegen?

Das hängt von der gewünschten Klasse ab. Für viele Erweiterungen ist eine eigene Fahrschulausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nötig, teils mit Erleichterungen bei bereits vorhandener Fahrerlaubnis.