Führerscheinstelle Bingen am Rhein
In einem Satz: Für Fahrerlaubnis-Anliegen in Bingen am Rhein zeigt diese Seite die Eckdaten und den Weg zur zuständigen Stelle.
| Bundesland | Rheinland-Pfalz |
|---|---|
| Einwohner | 26.339 |
| Postleitzahl | 55411 |
| Vorwahl | 06721, 06722, 06723, 06724 |
| Offizielle Website | www.bingen.de |
Zur offiziellen Führerscheinstelle: Aktuelle Termine und Zuständigkeiten pflegt die Stadt auf ihrer eigenen Seite. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Bingen am Rhein.
Was dazugehört
Mit rund 26.339 Einwohnern gehört Bingen am Rhein zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Als Teil von Rheinland-Pfalz organisiert Bingen am Rhein seine Verwaltung kommunal. Erreichbar ist Bingen am Rhein unter der Vorwahl 06721, 06722, 06723, 06724, postalisch unter 55411. Zur näheren Umgebung zählen Bad Kreuznach, Gau-Algesheim, Geisenheim, Ingelheim am Rhein, Oestrich-Winkel und Rüdesheim am Rhein. Aktuelle Termine und genaue Zuständigkeiten ändern sich gelegentlich, deshalb verweisen wir direkt auf das städtische Portal. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.
Nachbarstädte
Ohne vorherigen Online-Termin ist ein Besuch bei der Führerscheinstelle in den meisten Städten kaum noch möglich.
Häufige Fragen
Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.
Wann wird eine MPU angeordnet?
Typische Anlässe sind wiederholte Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten im Straßenverkehr oder das Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister. Die Anordnung erfolgt durch die Führerscheinstelle, die eigentliche Untersuchung durch eine zugelassene Begutachtungsstelle.
Was mache ich, wenn ich meinen Führerschein verloren habe?
Bei Diebstahl zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten, dann bei der zuständigen Führerscheinstelle einen Ersatzführerschein beantragen. Eine Fiktionsbescheinigung überbrückt die Zeit bis zum neuen Dokument.
Was ist eine Fiktionsbescheinigung?
Eine Übergangsbescheinigung, die während der Bearbeitung eines Führerscheinantrags, etwa bei Verlust oder Umtausch, vorübergehend die Fahrberechtigung nachweist.