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Führerscheinstelle Wöllstadt

Auf den Punkt: Wer in Wöllstadt einen Termin bei der Führerscheinstelle braucht, findet hier die wichtigsten Eckdaten sowie den Weg zum offiziellen Terminportal der Stadt.

BundeslandHessen
Einwohner6.754
Postleitzahl61206
Vorwahl06034
Kfz-KennzeichenFB
Offizielle Websitewww.woellstadt.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Den aktuellen Stand zu Terminen und Zuständigkeiten pflegt die Stadt eigenständig. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Wöllstadt.

Für Betroffene

Rund 6.754 Menschen leben in Wöllstadt. Als Teil von Hessen organisiert Wöllstadt seine Verwaltung kommunal. Erreichbar ist Wöllstadt unter der Vorwahl 06034, postalisch unter 61206. Zur näheren Umgebung zählen Florstadt, Friedberg, Friedrichsdorf, Karben, Niddatal und Rosbach vor der Höhe. Aktuelle Termine und genaue Zuständigkeiten ändern sich gelegentlich, deshalb verweisen wir direkt auf das städtische Portal. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Aus der Praxis

Gebühren für Amtshandlungen der Führerscheinstelle unterscheiden sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens von Kommune zu Kommune.

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen und kurze Antworten dazu.

Wird ein ausländischer Führerschein in Deutschland automatisch anerkannt?

EU- und EWR-Führerscheine werden grundsätzlich anerkannt. Bei Führerscheinen aus Drittstaaten hängt die Anerkennung vom jeweiligen Abkommen ab, teils ist eine Prüfung erforderlich.

Wird die Probezeit bei einem Auslandsaufenthalt verlängert?

Die reguläre Probezeit läuft unabhängig vom Aufenthaltsort weiter. Bestimmte Verstöße können sie jedoch verlängern, unabhängig davon, ob sie im In- oder Ausland begangen wurden.

Wann wird eine MPU angeordnet?

Typische Anlässe sind wiederholte Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten im Straßenverkehr oder das Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister. Die Anordnung erfolgt durch die Führerscheinstelle, die eigentliche Untersuchung durch eine zugelassene Begutachtungsstelle.