Führerscheinstelle Windorf
Das Wichtigste vorweg: Diese Übersicht zu Windorf zeigt Einwohnerzahl, Bundesland und den Link zur offiziellen Führerscheinstelle der Stadt.
| Bundesland | Bayern |
|---|---|
| Einwohner | 5.100 |
| Postleitzahl | 94575 |
| Vorwahl | 08546 |
| Kfz-Kennzeichen | PA |
| Offizielle Website | www.markt-windorf.de |
Zur offiziellen Führerscheinstelle: Die genauen Öffnungszeiten und freien Termine zeigt ausschließlich die Stadt selbst. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Windorf.
Gut zu wissen
Mit rund 5.100 Einwohnern gehört Windorf zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Als Teil von Bayern organisiert Windorf seine Verwaltung kommunal. Erreichbar ist Windorf unter der Vorwahl 08546, postalisch unter 94575. Zur näheren Umgebung zählen Fürstenzell, Ortenburg, Osterhofen, Passau, Tiefenbach und Vilshofen an der Donau. Aktuelle Termine und genaue Zuständigkeiten ändern sich gelegentlich, deshalb verweisen wir direkt auf das städtische Portal. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.
Nachbarstädte
Punkte im Fahreignungsregister lassen sich nur bei einem Stand von ein bis fünf Punkten per Seminar reduzieren.
Häufige Fragen
Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.
Was ist eine Fahrtenbuchauflage?
Eine behördliche Anordnung, für einen festgelegten Zeitraum ein Fahrtenbuch zu führen, meist nachdem bei einem Verkehrsverstoß der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Sie betrifft den Fahrzeughalter.
Kann eine Fahrerlaubnis aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt werden?
Ja, die Führerscheinstelle kann bei gesundheitlichen Bedenken Auflagen erteilen, etwa eine Brillenpflicht, oder die Fahrerlaubnis auf bestimmte Fahrzeugtypen beschränken.
Wann wird eine MPU angeordnet?
Typische Anlässe sind wiederholte Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten im Straßenverkehr oder das Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister. Die Anordnung erfolgt durch die Führerscheinstelle, die eigentliche Untersuchung durch eine zugelassene Begutachtungsstelle.