Führerscheinstelle Westerstede
Das Wichtigste vorweg: Wer sich in Westerstede um Führerschein-Umtausch oder Fahrerlaubnis kümmern möchte, findet hier die Eckdaten der Stadt und den Weg zum zuständigen Amt.
| Bundesland | Niedersachsen |
|---|---|
| Einwohner | 23.984 |
| Postleitzahl | 26655 |
| Vorwahl | 04409, 04488 |
| Kfz-Kennzeichen | WST |
| Offizielle Website | www.westerstede.de |
Zur offiziellen Führerscheinstelle: Die genauen Öffnungszeiten und freien Termine zeigt ausschließlich die Stadt selbst. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Westerstede.
Zur Orientierung
Rund 23.984 Menschen leben in Westerstede. Verwaltungsrechtlich gehört Westerstede zum Bundesland Niedersachsen. Zum Ort gehört die Postleitzahl 26655 bei der Vorwahl 04409, 04488. In der Nachbarschaft liegen unter anderem Apen, Bad Zwischenahn, Barßel, Edewecht, Uplengen und Wiefelstede. Wer Genaues wissen möchte, findet die maßgeblichen Angaben ausschließlich auf der offiziellen Seite der Stadt. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.
Nachbarstädte
Punkte im Fahreignungsregister lassen sich nur bei einem Stand von ein bis fünf Punkten per Seminar reduzieren.
Häufige Fragen
Häufig gestellte Fragen und kurze Antworten dazu.
Wann wird eine MPU angeordnet?
Typische Anlässe sind wiederholte Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten im Straßenverkehr oder das Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister. Die Anordnung erfolgt durch die Führerscheinstelle, die eigentliche Untersuchung durch eine zugelassene Begutachtungsstelle.
Was mache ich, wenn ich meinen Führerschein verloren habe?
Bei Diebstahl zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten, dann bei der zuständigen Führerscheinstelle einen Ersatzführerschein beantragen. Eine Fiktionsbescheinigung überbrückt die Zeit bis zum neuen Dokument.
Kann ich die Führerscheinstelle einer anderen Stadt aufsuchen?
In der Regel ist die Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz zuständig, nicht eine frei wählbare Stelle. Bei mehreren Wohnsitzen richtet sich die Zuständigkeit nach dem gemeldeten Hauptwohnsitz.