Zum Inhalt springen

Führerscheinstelle Wernau (Neckar)

Kurz gesagt: Der Ort Wernau (Neckar) führt eine eigene Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen, die wichtigsten Eckdaten dazu folgen hier.

BundeslandBaden-Württemberg
Einwohner12.443
Postleitzahl73249
Vorwahl07153
Kfz-KennzeichenES
Offizielle Websitewww.wernau.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Termine, Öffnungszeiten und genaue Zuständigkeiten führt die Stadt selbst aktuell. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Wernau (Neckar).

Gut zu wissen

Mit rund 12.443 Einwohnern gehört Wernau (Neckar) zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Wernau (Neckar) liegt im Bundesland Baden-Württemberg. Die Postleitzahl 73249 und die Vorwahl 07153 ordnen den Ort regional ein. Angrenzende Orte sind unter anderem Deizisau, Hochdorf, Köngen, Plochingen, Reichenbach an der Fils und Wendlingen am Neckar. Für alles Verbindliche gilt: Der offizielle Auftritt der Stadt ist die richtige Anlaufstelle, hier gibt es nur die Einordnung. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Praxis-Tipp

Ob die Führerscheinstelle eigenständig oder Teil des Bürgeramts ist, unterscheidet sich von Stadt zu Stadt.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Kann ich Punkte in Flensburg abbauen?

Nur bei einem Punktestand von ein bis fünf Punkten und nur einmal innerhalb von fünf Jahren, durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Bei sechs oder mehr Punkten ist ein Abbau nicht mehr möglich.

Wann wird eine MPU angeordnet?

Typische Anlässe sind wiederholte Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten im Straßenverkehr oder das Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister. Die Anordnung erfolgt durch die Führerscheinstelle, die eigentliche Untersuchung durch eine zugelassene Begutachtungsstelle.

Gilt der deutsche Führerschein automatisch in der ganzen EU?

Ja, ein gültiger deutscher Führerschein wird in allen EU- und EWR-Staaten ohne Umschreibung anerkannt.