Führerscheinstelle Sulzbach (Taunus)
Schnell erklärt: Wer in Sulzbach (Taunus) einen Termin bei der Führerscheinstelle braucht, findet hier die wichtigsten Eckdaten sowie den Weg zum offiziellen Terminportal der Stadt.
| Bundesland | Hessen |
|---|---|
| Einwohner | 9.340 |
| Postleitzahl | 65843 |
| Vorwahl | 06196 |
| Kfz-Kennzeichen | MTK |
| Offizielle Website | www.sulzbach-taunus.de |
Zur offiziellen Führerscheinstelle: Verbindliche Angaben zu Terminen und Öffnungszeiten führt allein die Stadtverwaltung. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Sulzbach (Taunus).
Gut zu wissen
Mit rund 9.340 Einwohnern gehört Sulzbach (Taunus) zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Als Teil von Hessen organisiert Sulzbach (Taunus) seine Verwaltung kommunal. Erreichbar ist Sulzbach (Taunus) unter der Vorwahl 06196, postalisch unter 65843. Zur näheren Umgebung zählen Bad Soden am Taunus, Eschborn, Kronberg im Taunus, Liederbach am Taunus, Schwalbach am Taunus und Steinbach (Taunus). Aktuelle Termine und genaue Zuständigkeiten ändern sich gelegentlich, deshalb verweisen wir direkt auf das städtische Portal. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.
Nachbarstädte
Der Führerschein-Umtausch ändert nichts an den erworbenen Fahrerlaubnisklassen, er ist reine Formsache.
Häufige Fragen
Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.
Was ist eine Fiktionsbescheinigung?
Eine Übergangsbescheinigung, die während der Bearbeitung eines Führerscheinantrags, etwa bei Verlust oder Umtausch, vorübergehend die Fahrberechtigung nachweist.
Wie oft kann eine MPU wiederholt werden?
Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für Wiederholungen. Nach einem negativen Gutachten empfiehlt sich in der Regel eine gezielte Vorbereitung, etwa durch verkehrspsychologische Beratung, bevor eine erneute Untersuchung sinnvoll ist.
Kann ich die Führerscheinstelle einer anderen Stadt aufsuchen?
In der Regel ist die Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz zuständig, nicht eine frei wählbare Stelle. Bei mehreren Wohnsitzen richtet sich die Zuständigkeit nach dem gemeldeten Hauptwohnsitz.