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Führerscheinstelle Stollberg/Erzgeb.

Schnell erklärt: In Stollberg/Erzgeb. ist die Führerscheinstelle über das städtische Online-Portal erreichbar, die Eckdaten dazu im Überblick.

BundeslandSachsen
Einwohner11.033
Postleitzahl09366
Vorwahl037296, 037605
Offizielle Websitewww.stollberg-erzgebirge.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Verbindliche Angaben zu Terminen und Öffnungszeiten führt allein die Stadtverwaltung. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Stollberg/Erzgeb..

Was dazugehört

Mit rund 11.033 Einwohnern gehört Stollberg/Erzgeb. zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Verwaltungsrechtlich gehört Stollberg/Erzgeb. zum Bundesland Sachsen. Zum Ort gehört die Postleitzahl 09366 bei der Vorwahl 037296, 037605. In der Nachbarschaft liegen unter anderem Jahnsdorf/Erzgeb., Lugau, Oberlungwitz, Oelsnitz/Erzgeb., Thalheim/Erzgeb. und Zwönitz. Wer Genaues wissen möchte, findet die maßgeblichen Angaben ausschließlich auf der offiziellen Seite der Stadt. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Kurz erklärt

Der Führerschein-Umtausch ändert nichts an den erworbenen Fahrerlaubnisklassen, er ist reine Formsache.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Kann ich freiwillig auf meine Fahrerlaubnis verzichten?

Ja, ein freiwilliger Verzicht auf einzelne oder alle Klassen ist formlos bei der Führerscheinstelle möglich. Der Verzicht ist grundsätzlich unwiderruflich, eine spätere Neuerteilung läuft wie eine Ersterteilung ab.

Wann wird eine MPU angeordnet?

Typische Anlässe sind wiederholte Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten im Straßenverkehr oder das Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister. Die Anordnung erfolgt durch die Führerscheinstelle, die eigentliche Untersuchung durch eine zugelassene Begutachtungsstelle.

Was kostet der Umtausch eines Führerscheins?

Meist zwischen 25 und 30 Euro, abhängig von der jeweiligen Kommune innerhalb des gesetzlichen Gebührenrahmens.