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Führerscheinstelle Sinzig

In einem Satz: Wer sich in Sinzig um Führerschein-Umtausch oder Fahrerlaubnis kümmern möchte, findet hier die Eckdaten der Stadt und den Weg zum zuständigen Amt.

BundeslandRheinland-Pfalz
Einwohner17.399
Postleitzahl53489
Vorwahl2636, 2642, 2646
Kfz-KennzeichenAW
Offizielle Websitewww.sinzig.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Aktuelle Termine und Zuständigkeiten pflegt die Stadt auf ihrer eigenen Seite. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Sinzig.

Was dazugehört

Mit rund 17.399 Einwohnern gehört Sinzig zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Verwaltungsrechtlich gehört Sinzig zum Bundesland Rheinland-Pfalz. Zum Ort gehört die Postleitzahl 53489 bei der Vorwahl 2636, 2642, 2646. In der Nachbarschaft liegen unter anderem Bad Breisig, Bad Hönningen, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Linz am Rhein, Remagen und Unkel. Wer Genaues wissen möchte, findet die maßgeblichen Angaben ausschließlich auf der offiziellen Seite der Stadt. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Kurz erklärt

Ohne vorherigen Online-Termin ist ein Besuch bei der Führerscheinstelle in den meisten Städten kaum noch möglich.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Wer führt die theoretische und praktische Fahrprüfung durch?

Eine amtlich beauftragte Prüforganisation, nicht die Führerscheinstelle selbst. Die Führerscheinstelle gibt die Zulassung zur Prüfung frei und stellt nach bestandener Prüfung den Führerschein aus.

Kann ich die Führerscheinstelle einer anderen Stadt aufsuchen?

In der Regel ist die Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz zuständig, nicht eine frei wählbare Stelle. Bei mehreren Wohnsitzen richtet sich die Zuständigkeit nach dem gemeldeten Hauptwohnsitz.

Was passiert mit Punkten bei einem Wohnortwechsel?

Der Punktestand im Fahreignungsregister ist personenbezogen und bleibt bei einem Umzug unverändert bestehen, unabhängig davon, welche Führerscheinstelle zuständig ist.