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Führerscheinstelle Sinzheim

Auf den Punkt: Diese Seite zu Sinzheim fasst zusammen, was für den Weg zur Führerscheinstelle vor Ort wichtig ist.

BundeslandBaden-Württemberg
Einwohner11.610
Postleitzahl76547
Vorwahl07221
Kfz-KennzeichenRA
Offizielle Websitewww.sinzheim.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Den aktuellen Stand zu Terminen und Zuständigkeiten pflegt die Stadt eigenständig. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Sinzheim.

Gut zu wissen

Mit rund 11.610 Einwohnern gehört Sinzheim zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Sinzheim liegt im Bundesland Baden-Württemberg. Die Postleitzahl 76547 und die Vorwahl 07221 ordnen den Ort regional ein. Angrenzende Orte sind unter anderem Baden-Baden, Bühl, Bühlertal, Hügelsheim, Iffezheim und Rheinmünster. Für alles Verbindliche gilt: Der offizielle Auftritt der Stadt ist die richtige Anlaufstelle, hier gibt es nur die Einordnung. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Praxis-Tipp

Gebühren für Amtshandlungen der Führerscheinstelle unterscheiden sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens von Kommune zu Kommune.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Wer führt die theoretische und praktische Fahrprüfung durch?

Eine amtlich beauftragte Prüforganisation, nicht die Führerscheinstelle selbst. Die Führerscheinstelle gibt die Zulassung zur Prüfung frei und stellt nach bestandener Prüfung den Führerschein aus.

Kann ich Punkte in Flensburg abbauen?

Nur bei einem Punktestand von ein bis fünf Punkten und nur einmal innerhalb von fünf Jahren, durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Bei sechs oder mehr Punkten ist ein Abbau nicht mehr möglich.

Wann wird eine MPU angeordnet?

Typische Anlässe sind wiederholte Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten im Straßenverkehr oder das Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister. Die Anordnung erfolgt durch die Führerscheinstelle, die eigentliche Untersuchung durch eine zugelassene Begutachtungsstelle.