Zum Inhalt springen

Führerscheinstelle Schloß Holte-Stukenbrock

Schnell erklärt: Für Schloß Holte-Stukenbrock bündelt diese Seite die wichtigsten Fakten zur Stadt und den direkten Weg zur städtischen Führerscheinstelle.

BundeslandNordrhein-Westfalen
Einwohner27.520
Postleitzahl33758
Vorwahl05207
Kfz-KennzeichenGT
Offizielle Websitewww.schloss-holte-stukenbrock.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Verbindliche Angaben zu Terminen und Öffnungszeiten führt allein die Stadtverwaltung. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Schloß Holte-Stukenbrock.

Was dazugehört

Mit rund 27.520 Einwohnern gehört Schloß Holte-Stukenbrock zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Verwaltungsrechtlich gehört Schloß Holte-Stukenbrock zum Bundesland Nordrhein-Westfalen. Zum Ort gehört die Postleitzahl 33758 bei der Vorwahl 05207. In der Nachbarschaft liegen unter anderem Augustdorf, Delbrück, Hövelhof, Oerlinghausen, Rietberg und Verl. Wer Genaues wissen möchte, findet die maßgeblichen Angaben ausschließlich auf der offiziellen Seite der Stadt. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Kurz erklärt

Der Führerschein-Umtausch ändert nichts an den erworbenen Fahrerlaubnisklassen, er ist reine Formsache.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Was passiert nach einem Fahrerlaubnisentzug?

Nach Ablauf der gerichtlich festgelegten Sperrfrist muss aktiv ein Antrag auf Neuerteilung bei der Führerscheinstelle gestellt werden. Je nach Anlass können weitere Auflagen wie eine MPU verlangt werden.

Kann ich die Führerscheinstelle einer anderen Stadt aufsuchen?

In der Regel ist die Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz zuständig, nicht eine frei wählbare Stelle. Bei mehreren Wohnsitzen richtet sich die Zuständigkeit nach dem gemeldeten Hauptwohnsitz.

Muss ich bei einem Umzug in eine andere Stadt meinen Führerschein neu beantragen?

Nein, der Führerschein bleibt bei einem Umzug innerhalb Deutschlands unverändert gültig. Ein neuer Antrag ist nur bei Umtausch, Verlust oder Erweiterung nötig.