Führerscheinstelle Ravensburg
In einem Satz: Diese Übersicht zu Ravensburg zeigt Einwohnerzahl, Bundesland und den Link zur offiziellen Führerscheinstelle der Stadt.
| Bundesland | Baden-Württemberg |
|---|---|
| Einwohner | 51.788 |
| Postleitzahl | 88212–88214 |
| Vorwahl | 0751 |
| Kfz-Kennzeichen | RV |
| Offizielle Website | www.ravensburg.de |
Zur offiziellen Führerscheinstelle: Aktuelle Termine und Zuständigkeiten pflegt die Stadt auf ihrer eigenen Seite. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Ravensburg.
Zur Orientierung
Rund 51.788 Menschen leben in Ravensburg. Als Teil von Baden-Württemberg organisiert Ravensburg seine Verwaltung kommunal. Erreichbar ist Ravensburg unter der Vorwahl 0751, postalisch unter 88212–88214. Zur näheren Umgebung zählen Baienfurt, Baindt, Fronreute, Horgenzell, Meckenbeuren und Weingarten. Aktuelle Termine und genaue Zuständigkeiten ändern sich gelegentlich, deshalb verweisen wir direkt auf das städtische Portal. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.
Nachbarstädte
Ohne vorherigen Online-Termin ist ein Besuch bei der Führerscheinstelle in den meisten Städten kaum noch möglich.
Häufige Fragen
Häufig gestellte Fragen und kurze Antworten dazu.
Wie viele Punkte in Flensburg führen zum Führerscheinentzug?
Ab acht Punkten im Fahreignungsregister entzieht die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis. Bei vier bis fünf Punkten erfolgt zunächst eine Ermahnung, bei sechs bis sieben Punkten eine Verwarnung.
Was passiert nach einem Fahrerlaubnisentzug?
Nach Ablauf der gerichtlich festgelegten Sperrfrist muss aktiv ein Antrag auf Neuerteilung bei der Führerscheinstelle gestellt werden. Je nach Anlass können weitere Auflagen wie eine MPU verlangt werden.
Kann ich freiwillig auf meine Fahrerlaubnis verzichten?
Ja, ein freiwilliger Verzicht auf einzelne oder alle Klassen ist formlos bei der Führerscheinstelle möglich. Der Verzicht ist grundsätzlich unwiderruflich, eine spätere Neuerteilung läuft wie eine Ersterteilung ab.