Zum Inhalt springen

Führerscheinstelle Prien am Chiemsee

In einem Satz: Wer sich in Prien am Chiemsee um Führerschein-Umtausch oder Fahrerlaubnis kümmern möchte, findet hier die Eckdaten der Stadt und den Weg zum zuständigen Amt.

BundeslandBayern
Einwohner11.262
Postleitzahl83209
Vorwahl08051
Kfz-KennzeichenRO
Offizielle Websitewww.prien.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Aktuelle Termine und Zuständigkeiten pflegt die Stadt auf ihrer eigenen Seite. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Prien am Chiemsee.

Was dazugehört

Mit rund 11.262 Einwohnern gehört Prien am Chiemsee zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Verwaltungsrechtlich gehört Prien am Chiemsee zum Bundesland Bayern. Zum Ort gehört die Postleitzahl 83209 bei der Vorwahl 08051. In der Nachbarschaft liegen unter anderem Aschau im Chiemgau, Bad Endorf, Bernau am Chiemsee, Grassau, Riedering und Übersee. Wer Genaues wissen möchte, findet die maßgeblichen Angaben ausschließlich auf der offiziellen Seite der Stadt. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Kurz erklärt

Ohne vorherigen Online-Termin ist ein Besuch bei der Führerscheinstelle in den meisten Städten kaum noch möglich.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Muss ich für eine zusätzliche Führerscheinklasse eine neue Prüfung ablegen?

Das hängt von der gewünschten Klasse ab. Für viele Erweiterungen ist eine eigene Fahrschulausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nötig, teils mit Erleichterungen bei bereits vorhandener Fahrerlaubnis.

Was bedeutet vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis?

Eine vorläufige Entziehung kann bereits während eines laufenden Strafverfahrens angeordnet werden, etwa nach einer schweren Verkehrsstraftat, noch bevor ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.

Was kostet der Umtausch eines Führerscheins?

Meist zwischen 25 und 30 Euro, abhängig von der jeweiligen Kommune innerhalb des gesetzlichen Gebührenrahmens.