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Führerscheinstelle Pforzheim

Auf den Punkt: Für Pforzheim bündelt diese Seite die wichtigsten Fakten zur Stadt und den direkten Weg zur städtischen Führerscheinstelle.

BundeslandBaden-Württemberg
Einwohner128.992
Postleitzahl75172–75181
Vorwahl07231, 07234
Kfz-KennzeichenPF
Offizielle Websitewww.pforzheim.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Den aktuellen Stand zu Terminen und Zuständigkeiten pflegt die Stadt eigenständig. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Pforzheim.

Praktischer Hinweis

Pforzheim hat etwa 128.992 Einwohner. Verwaltungsrechtlich gehört Pforzheim zum Bundesland Baden-Württemberg. Zum Ort gehört die Postleitzahl 75172–75181 bei der Vorwahl 07231, 07234. In der Nachbarschaft liegen unter anderem Birkenfeld, Ispringen, Kämpfelbach, Keltern, Neulingen und Niefern-Öschelbronn. Diese Seite ersetzt nicht den Besuch der offiziellen Stadtseite, sie hilft aber bei der Orientierung vorab. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Gut zu wissen

Bei Verlust zählt der erste Schritt: eine Fiktionsbescheinigung sichert die Fahrberechtigung bis zum Ersatzdokument.

Häufige Fragen

Diese Fragen erreichen uns dazu besonders oft.

Wann wird eine MPU angeordnet?

Typische Anlässe sind wiederholte Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten im Straßenverkehr oder das Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister. Die Anordnung erfolgt durch die Führerscheinstelle, die eigentliche Untersuchung durch eine zugelassene Begutachtungsstelle.

Muss ich für eine zusätzliche Führerscheinklasse eine neue Prüfung ablegen?

Das hängt von der gewünschten Klasse ab. Für viele Erweiterungen ist eine eigene Fahrschulausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nötig, teils mit Erleichterungen bei bereits vorhandener Fahrerlaubnis.

Kann ich freiwillig auf meine Fahrerlaubnis verzichten?

Ja, ein freiwilliger Verzicht auf einzelne oder alle Klassen ist formlos bei der Führerscheinstelle möglich. Der Verzicht ist grundsätzlich unwiderruflich, eine spätere Neuerteilung läuft wie eine Ersterteilung ab.