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Führerscheinstelle Osterode am Harz

Auf den Punkt: Der Ort Osterode am Harz führt eine eigene Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen, die wichtigsten Eckdaten dazu folgen hier.

BundeslandNiedersachsen
Einwohner21.382
Postleitzahl37520
Vorwahl05522
Kfz-KennzeichenGÖ, OHA
Offizielle Websitewww.osterode.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Den aktuellen Stand zu Terminen und Zuständigkeiten pflegt die Stadt eigenständig. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Osterode am Harz.

Praktischer Hinweis

Osterode am Harz hat etwa 21.382 Einwohner. Osterode am Harz liegt im Bundesland Niedersachsen. Die Postleitzahl 37520 und die Vorwahl 05522 ordnen den Ort regional ein. Angrenzende Orte sind unter anderem Bad Grund, Clausthal-Zellerfeld, Herzberg am Harz, Kalefeld, Katlenburg-Lindau und Northeim. Für konkrete Termine, Öffnungszeiten und Zuständigkeiten ist stets die offizielle Website der Stadt maßgeblich, nicht diese Übersicht. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Wichtig

Bei Verlust zählt der erste Schritt: eine Fiktionsbescheinigung sichert die Fahrberechtigung bis zum Ersatzdokument.

Häufige Fragen

Diese Fragen erreichen uns dazu besonders oft.

Wann wird eine MPU angeordnet?

Typische Anlässe sind wiederholte Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten im Straßenverkehr oder das Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister. Die Anordnung erfolgt durch die Führerscheinstelle, die eigentliche Untersuchung durch eine zugelassene Begutachtungsstelle.

Was passiert, wenn meine Führerscheinstelle nicht im Bürgeramt ist?

Dann handelt es sich meist um eine eigenständige Behörde, oft zusammen mit der Kfz-Zulassungsstelle untergebracht. Die genaue Adresse und Zuständigkeit zeigt die offizielle Website der Stadt.

Wie erkenne ich, ob mein Führerschein umtauschpflichtig ist?

Betroffen sind vor allem alte Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine vor dem EU-einheitlichen Format. Die genaue Frist richtet sich nach Geburtsjahr oder Ausstellungsjahr und lässt sich bei der Führerscheinstelle erfragen.