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Führerscheinstelle Oedheim

In einem Satz: Wer sich in Oedheim um Führerschein-Umtausch oder Fahrerlaubnis kümmern möchte, findet hier die Eckdaten der Stadt und den Weg zum zuständigen Amt.

BundeslandBaden-Württemberg
Einwohner6.652
Postleitzahl74229
Vorwahl07136, 07139
Kfz-KennzeichenHN
Offizielle Websitewww.oedheim.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Aktuelle Termine und Zuständigkeiten pflegt die Stadt auf ihrer eigenen Seite. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Oedheim.

Einordnung

Oedheim zählt rund 6.652 Einwohner. Verwaltungsrechtlich gehört Oedheim zum Bundesland Baden-Württemberg. Zum Ort gehört die Postleitzahl 74229 bei der Vorwahl 07136, 07139. In der Nachbarschaft liegen unter anderem Bad Friedrichshall, Bad Wimpfen, Erlenbach, Neckarsulm, Neudenau und Neuenstadt am Kocher. Diese Seite ersetzt nicht den Besuch der offiziellen Stadtseite, sie hilft aber bei der Orientierung vorab. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Gut zu wissen

Eine MPU wird nicht von der Führerscheinstelle selbst durchgeführt, sondern von einer zugelassenen Begutachtungsstelle.

Häufige Fragen

Was Betroffene dazu am häufigsten fragen.

Kann ich Punkte in Flensburg abbauen?

Nur bei einem Punktestand von ein bis fünf Punkten und nur einmal innerhalb von fünf Jahren, durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Bei sechs oder mehr Punkten ist ein Abbau nicht mehr möglich.

Ab welchem Alter kann ich den PKW-Führerschein machen?

Regulär ab 18 Jahren, im Rahmen des begleiteten Fahrens ab 17 kann die Prüfung bereits mit 17 abgelegt werden, mit anschließender Begleitpflicht bis zum 18. Geburtstag.

Was ist der Unterschied zwischen Sperrfrist und Probezeit?

Die Sperrfrist ist ein gerichtlich festgelegter Zeitraum nach einem Fahrerlaubnisentzug, in dem keine neue Fahrerlaubnis erteilt wird. Die Probezeit ist die zweijährige Bewährungsphase direkt nach dem erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis.