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Führerscheinstelle Nidderau

Auf den Punkt: Wer sich in Nidderau um Führerschein-Umtausch oder Fahrerlaubnis kümmern möchte, findet hier die Eckdaten der Stadt und den Weg zum zuständigen Amt.

BundeslandHessen
Einwohner20.652
Postleitzahl61130
Vorwahl06187
Kfz-KennzeichenGN, HU, SLÜ
Offizielle Websitewww.nidderau.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Den aktuellen Stand zu Terminen und Zuständigkeiten pflegt die Stadt eigenständig. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Nidderau.

Was dazugehört

Mit rund 20.652 Einwohnern gehört Nidderau zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Verwaltungsrechtlich gehört Nidderau zum Bundesland Hessen. Zum Ort gehört die Postleitzahl 61130 bei der Vorwahl 06187. In der Nachbarschaft liegen unter anderem Altenstadt, Bruchköbel, Florstadt, Limeshain, Neuberg und Schöneck. Wer Genaues wissen möchte, findet die maßgeblichen Angaben ausschließlich auf der offiziellen Seite der Stadt. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Kurz erklärt

Gebühren für Amtshandlungen der Führerscheinstelle unterscheiden sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens von Kommune zu Kommune.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Was passiert nach einem Fahrerlaubnisentzug?

Nach Ablauf der gerichtlich festgelegten Sperrfrist muss aktiv ein Antrag auf Neuerteilung bei der Führerscheinstelle gestellt werden. Je nach Anlass können weitere Auflagen wie eine MPU verlangt werden.

Muss ich zur MPU, wenn ich erstmals betrunken erwischt wurde?

Nicht zwingend. Bei einer erstmaligen Trunkenheitsfahrt ohne besonders hohen Alkoholwert reicht oft ein Bußgeld und Fahrverbot. Eine MPU wird eher bei wiederholten Verstößen oder sehr hohen Werten angeordnet.

Kann ich freiwillig auf meine Fahrerlaubnis verzichten?

Ja, ein freiwilliger Verzicht auf einzelne oder alle Klassen ist formlos bei der Führerscheinstelle möglich. Der Verzicht ist grundsätzlich unwiderruflich, eine spätere Neuerteilung läuft wie eine Ersterteilung ab.