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Führerscheinstelle Neustadt in Holstein

In einem Satz: In Neustadt in Holstein ist die Führerscheinstelle über das städtische Online-Portal erreichbar, die Eckdaten dazu im Überblick.

BundeslandSchleswig-Holstein
Einwohner15.749
Postleitzahl23730
Vorwahl04561
Kfz-KennzeichenOH
Offizielle Websitewww.stadt-neustadt.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Aktuelle Termine und Zuständigkeiten pflegt die Stadt auf ihrer eigenen Seite. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Neustadt in Holstein.

Einordnung

Neustadt in Holstein zählt rund 15.749 Einwohner. Verwaltungsrechtlich gehört Neustadt in Holstein zum Bundesland Schleswig-Holstein. Zum Ort gehört die Postleitzahl 23730 bei der Vorwahl 04561. In der Nachbarschaft liegen unter anderem Eutin, Grömitz, Lensahn, Scharbeutz, Süsel und Timmendorfer Strand. Diese Seite ersetzt nicht den Besuch der offiziellen Stadtseite, sie hilft aber bei der Orientierung vorab. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Gut zu wissen

Eine MPU wird nicht von der Führerscheinstelle selbst durchgeführt, sondern von einer zugelassenen Begutachtungsstelle.

Häufige Fragen

Was Betroffene dazu am häufigsten fragen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Ersterteilung der Fahrerlaubnis?

In der Regel ein biometrisches Passfoto, eine Sehtest-Bescheinigung, den Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Wann wird eine MPU angeordnet?

Typische Anlässe sind wiederholte Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten im Straßenverkehr oder das Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister. Die Anordnung erfolgt durch die Führerscheinstelle, die eigentliche Untersuchung durch eine zugelassene Begutachtungsstelle.

Was ist der Unterschied zwischen Sperrfrist und Probezeit?

Die Sperrfrist ist ein gerichtlich festgelegter Zeitraum nach einem Fahrerlaubnisentzug, in dem keine neue Fahrerlaubnis erteilt wird. Die Probezeit ist die zweijährige Bewährungsphase direkt nach dem erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis.