Zum Inhalt springen

Führerscheinstelle Merzenich

Auf den Punkt: Diese Übersicht zu Merzenich zeigt Einwohnerzahl, Bundesland und den Link zur offiziellen Führerscheinstelle der Stadt.

BundeslandNordrhein-Westfalen
Einwohner10.409
Postleitzahl52399
Vorwahl02275, 02421
Kfz-KennzeichenDN
Offizielle Websitewww.gemeinde-merzenich.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Den aktuellen Stand zu Terminen und Zuständigkeiten pflegt die Stadt eigenständig. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Merzenich.

Was dazugehört

Mit rund 10.409 Einwohnern gehört Merzenich zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Als Teil von Nordrhein-Westfalen organisiert Merzenich seine Verwaltung kommunal. Erreichbar ist Merzenich unter der Vorwahl 02275, 02421, postalisch unter 52399. Zur näheren Umgebung zählen Düren, Kreuzau, Langerwehe, Niederzier, Nörvenich und Vettweiß. Aktuelle Termine und genaue Zuständigkeiten ändern sich gelegentlich, deshalb verweisen wir direkt auf das städtische Portal. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Aus der Praxis

Gebühren für Amtshandlungen der Führerscheinstelle unterscheiden sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens von Kommune zu Kommune.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Kann eine abgelaufene Fahrerlaubnis erlöschen?

Die Fahrerlaubnis selbst ist grundsätzlich unbefristet gültig, nur das Führerschein-Dokument kann bei bestimmten Klassen wie C oder D eine befristete Gültigkeit haben und muss dann rechtzeitig verlängert werden.

Was ist eine Fiktionsbescheinigung?

Eine Übergangsbescheinigung, die während der Bearbeitung eines Führerscheinantrags, etwa bei Verlust oder Umtausch, vorübergehend die Fahrberechtigung nachweist.

Wann wird eine MPU angeordnet?

Typische Anlässe sind wiederholte Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten im Straßenverkehr oder das Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister. Die Anordnung erfolgt durch die Führerscheinstelle, die eigentliche Untersuchung durch eine zugelassene Begutachtungsstelle.