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Führerscheinstelle Meerbusch

Auf den Punkt: Diese Übersicht zu Meerbusch zeigt Einwohnerzahl, Bundesland und den Link zur offiziellen Führerscheinstelle der Stadt.

BundeslandNordrhein-Westfalen
Einwohner57.440
Postleitzahlen40667, 40668, 40670
Vorwahl02132, 02150, 02159
Kfz-KennzeichenNE
Offizielle Websitemeerbusch.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Den aktuellen Stand zu Terminen und Zuständigkeiten pflegt die Stadt eigenständig. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Meerbusch.

Gut zu wissen

Mit rund 57.440 Einwohnern gehört Meerbusch zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Als Teil von Nordrhein-Westfalen organisiert Meerbusch seine Verwaltung kommunal. Erreichbar ist Meerbusch unter der Vorwahl 02132, 02150, 02159, postalisch unter 40667, 40668, 40670. Zur näheren Umgebung zählen Düsseldorf, Kaarst, Krefeld, Neuss, Ratingen und Willich. Aktuelle Termine und genaue Zuständigkeiten ändern sich gelegentlich, deshalb verweisen wir direkt auf das städtische Portal. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Aus der Praxis

Gebühren für Amtshandlungen der Führerscheinstelle unterscheiden sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens von Kommune zu Kommune.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Was passiert nach einem Fahrerlaubnisentzug?

Nach Ablauf der gerichtlich festgelegten Sperrfrist muss aktiv ein Antrag auf Neuerteilung bei der Führerscheinstelle gestellt werden. Je nach Anlass können weitere Auflagen wie eine MPU verlangt werden.

Was mache ich, wenn ich meinen Führerschein verloren habe?

Bei Diebstahl zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten, dann bei der zuständigen Führerscheinstelle einen Ersatzführerschein beantragen. Eine Fiktionsbescheinigung überbrückt die Zeit bis zum neuen Dokument.

Wann wird eine MPU angeordnet?

Typische Anlässe sind wiederholte Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten im Straßenverkehr oder das Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister. Die Anordnung erfolgt durch die Führerscheinstelle, die eigentliche Untersuchung durch eine zugelassene Begutachtungsstelle.