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Führerscheinstelle Marienberg

Kurz gesagt: In Marienberg ist die Führerscheinstelle über das städtische Online-Portal erreichbar, die Eckdaten dazu im Überblick.

BundeslandSachsen
Einwohner16.420
Postleitzahl09496
Vorwahl03735
Kfz-KennzeichenMEK
Offizielle Websitewww.marienberg.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Termine, Öffnungszeiten und genaue Zuständigkeiten führt die Stadt selbst aktuell. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Marienberg.

Gut zu wissen

Mit rund 16.420 Einwohnern gehört Marienberg zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Verwaltungsrechtlich gehört Marienberg zum Bundesland Sachsen. Zum Ort gehört die Postleitzahl 09496 bei der Vorwahl 03735. In der Nachbarschaft liegen unter anderem Annaberg-Buchholz, Burkhardtsdorf, Drebach, Olbernhau, Pockau-Lengefeld und Zschopau. Wer Genaues wissen möchte, findet die maßgeblichen Angaben ausschließlich auf der offiziellen Seite der Stadt. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Kurz erklärt

Ob die Führerscheinstelle eigenständig oder Teil des Bürgeramts ist, unterscheidet sich von Stadt zu Stadt.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Wann wird eine MPU angeordnet?

Typische Anlässe sind wiederholte Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten im Straßenverkehr oder das Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister. Die Anordnung erfolgt durch die Führerscheinstelle, die eigentliche Untersuchung durch eine zugelassene Begutachtungsstelle.

Kann eine abgelaufene Fahrerlaubnis erlöschen?

Die Fahrerlaubnis selbst ist grundsätzlich unbefristet gültig, nur das Führerschein-Dokument kann bei bestimmten Klassen wie C oder D eine befristete Gültigkeit haben und muss dann rechtzeitig verlängert werden.

Was ist die Fahrerlaubnis-Verordnung?

Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist das zentrale Regelwerk für das deutsche Fahrerlaubnisrecht. Sie legt Klassen, Voraussetzungen, MPU-Anordnung und den Ablauf von Entzug und Neuerteilung fest.