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Führerscheinstelle Magdeburg

Auf den Punkt: Wer in Magdeburg einen Termin bei der Führerscheinstelle braucht, findet hier die wichtigsten Eckdaten sowie den Weg zum offiziellen Terminportal der Stadt.

BundeslandSachsen-Anhalt
Einwohner240.114
Postleitzahl39104–39130
Vorwahl0391
Kfz-KennzeichenMD
Offizielle Websitewww.magdeburg.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Den aktuellen Stand zu Terminen und Zuständigkeiten pflegt die Stadt eigenständig. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Magdeburg.

Gut zu wissen

Mit rund 240.114 Einwohnern gehört Magdeburg zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Als Teil von Sachsen-Anhalt organisiert Magdeburg seine Verwaltung kommunal. Erreichbar ist Magdeburg unter der Vorwahl 0391, postalisch unter 39104–39130. Zur näheren Umgebung zählen Barleben, Biederitz, Gommern, Hohe Börde, Niedere Börde und Wolmirstedt. Aktuelle Termine und genaue Zuständigkeiten ändern sich gelegentlich, deshalb verweisen wir direkt auf das städtische Portal. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Aus der Praxis

Gebühren für Amtshandlungen der Führerscheinstelle unterscheiden sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens von Kommune zu Kommune.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Wird ein ausländischer Führerschein in Deutschland automatisch anerkannt?

EU- und EWR-Führerscheine werden grundsätzlich anerkannt. Bei Führerscheinen aus Drittstaaten hängt die Anerkennung vom jeweiligen Abkommen ab, teils ist eine Prüfung erforderlich.

Was passiert bei zwei schweren Verstößen in der Probezeit?

Bei zwei sogenannten A-Verstößen in der Probezeit kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Zudem verlängert sich die Probezeit häufig, und ein Aufbauseminar kann angeordnet werden.

Wie viele Punkte in Flensburg führen zum Führerscheinentzug?

Ab acht Punkten im Fahreignungsregister entzieht die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis. Bei vier bis fünf Punkten erfolgt zunächst eine Ermahnung, bei sechs bis sieben Punkten eine Verwarnung.