Führerscheinstelle Leingarten
Das Wichtigste vorweg: Wer in Leingarten einen Termin bei der Führerscheinstelle braucht, findet hier die wichtigsten Eckdaten sowie den Weg zum offiziellen Terminportal der Stadt.
| Bundesland | Baden-Württemberg |
|---|---|
| Einwohner | 11.772 |
| Postleitzahl | 74211 |
| Vorwahl | 07131 |
| Kfz-Kennzeichen | HN |
| Offizielle Website | www.leingarten.de |
Zur offiziellen Führerscheinstelle: Die genauen Öffnungszeiten und freien Termine zeigt ausschließlich die Stadt selbst. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Leingarten.
Für Betroffene
Rund 11.772 Menschen leben in Leingarten. Als Teil von Baden-Württemberg organisiert Leingarten seine Verwaltung kommunal. Erreichbar ist Leingarten unter der Vorwahl 07131, postalisch unter 74211. Zur näheren Umgebung zählen Brackenheim, Heilbronn, Lauffen am Neckar, Neckarsulm, Nordheim und Schwaigern. Aktuelle Termine und genaue Zuständigkeiten ändern sich gelegentlich, deshalb verweisen wir direkt auf das städtische Portal. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.
Nachbarstädte
Punkte im Fahreignungsregister lassen sich nur bei einem Stand von ein bis fünf Punkten per Seminar reduzieren.
Häufige Fragen
Häufig gestellte Fragen und kurze Antworten dazu.
Wie erkenne ich, ob mein Führerschein umtauschpflichtig ist?
Betroffen sind vor allem alte Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine vor dem EU-einheitlichen Format. Die genaue Frist richtet sich nach Geburtsjahr oder Ausstellungsjahr und lässt sich bei der Führerscheinstelle erfragen.
Wann wird eine MPU angeordnet?
Typische Anlässe sind wiederholte Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten im Straßenverkehr oder das Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister. Die Anordnung erfolgt durch die Führerscheinstelle, die eigentliche Untersuchung durch eine zugelassene Begutachtungsstelle.
Was bedeutet vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis?
Eine vorläufige Entziehung kann bereits während eines laufenden Strafverfahrens angeordnet werden, etwa nach einer schweren Verkehrsstraftat, noch bevor ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.