Führerscheinstelle Leegebruch
Kurz gesagt: In Leegebruch laufen Umtausch, Ersterteilung und weitere Führerschein-Anliegen über das städtische Portal. Die wichtigsten Eckdaten dazu im Überblick.
| Bundesland | Brandenburg |
|---|---|
| Einwohner | 6.940 |
| Postleitzahl | 16767 |
| Vorwahl | 03304 |
| Kfz-Kennzeichen | OHV |
| Offizielle Website | www.leegebruch.de |
Zur offiziellen Führerscheinstelle: Termine, Öffnungszeiten und genaue Zuständigkeiten führt die Stadt selbst aktuell. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Leegebruch.
Was dazugehört
Mit rund 6.940 Einwohnern gehört Leegebruch zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Leegebruch liegt im Bundesland Brandenburg. Die Postleitzahl 16767 und die Vorwahl 03304 ordnen den Ort regional ein. Angrenzende Orte sind unter anderem Birkenwerder, Hennigsdorf, Hohen Neuendorf, Oberkrämer, Oranienburg und Velten. Für alles Verbindliche gilt: Der offizielle Auftritt der Stadt ist die richtige Anlaufstelle, hier gibt es nur die Einordnung. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.
Nachbarstädte
Ob die Führerscheinstelle eigenständig oder Teil des Bürgeramts ist, unterscheidet sich von Stadt zu Stadt.
Häufige Fragen
Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?
Ein Fahrverbot ist zeitlich begrenzt, meist ein bis drei Monate, die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Beim Führerscheinentzug erlischt die Fahrerlaubnis vollständig und muss nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragt werden.
Ist die Fahrerlaubnisklasse B automatisch für Anhänger gültig?
Klasse B berechtigt zum Ziehen kleinerer Anhänger bis 750 Kilogramm, unter bestimmten Voraussetzungen auch schwerer. Für größere Gespanne ist die Erweiterung um die Anhängerklasse BE nötig.
Was ist der Unterschied zwischen Sperrfrist und Probezeit?
Die Sperrfrist ist ein gerichtlich festgelegter Zeitraum nach einem Fahrerlaubnisentzug, in dem keine neue Fahrerlaubnis erteilt wird. Die Probezeit ist die zweijährige Bewährungsphase direkt nach dem erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis.