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Führerscheinstelle Lauenburg/Elbe

Kurz gesagt: Wer sich in Lauenburg/Elbe um Führerschein-Umtausch oder Fahrerlaubnis kümmern möchte, findet hier die Eckdaten der Stadt und den Weg zum zuständigen Amt.

BundeslandSchleswig-Holstein
Einwohner11.999
Postleitzahl21481
Vorwahl04153
Kfz-KennzeichenRZ
Offizielle Websitewww.lauenburg.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Termine, Öffnungszeiten und genaue Zuständigkeiten führt die Stadt selbst aktuell. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Lauenburg/Elbe.

Was dazugehört

Mit rund 11.999 Einwohnern gehört Lauenburg/Elbe zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Verwaltungsrechtlich gehört Lauenburg/Elbe zum Bundesland Schleswig-Holstein. Zum Ort gehört die Postleitzahl 21481 bei der Vorwahl 04153. In der Nachbarschaft liegen unter anderem Adendorf, Bardowick, Bleckede, Boizenburg/Elbe, Büchen und Geesthacht. Wer Genaues wissen möchte, findet die maßgeblichen Angaben ausschließlich auf der offiziellen Seite der Stadt. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Kurz erklärt

Ob die Führerscheinstelle eigenständig oder Teil des Bürgeramts ist, unterscheidet sich von Stadt zu Stadt.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Brauche ich für die Führerscheinstelle immer einen Termin?

In den meisten Städten ja. Spontane Besuche ohne Termin sind kaum noch möglich oder mit sehr langen Wartezeiten verbunden. Termine werden über das Online-Portal der jeweiligen Stadt vergeben.

Was ist eine Fiktionsbescheinigung?

Eine Übergangsbescheinigung, die während der Bearbeitung eines Führerscheinantrags, etwa bei Verlust oder Umtausch, vorübergehend die Fahrberechtigung nachweist.

Was ist eine Fahrtenbuchauflage?

Eine behördliche Anordnung, für einen festgelegten Zeitraum ein Fahrtenbuch zu führen, meist nachdem bei einem Verkehrsverstoß der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Sie betrifft den Fahrzeughalter.