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Führerscheinstelle Kuppenheim

Kurz gesagt: Diese Übersicht zu Kuppenheim zeigt Einwohnerzahl, Bundesland und den Link zur offiziellen Führerscheinstelle der Stadt.

BundeslandBaden-Württemberg
Einwohner8.534
Postleitzahl76456
Vorwahl07222
Kfz-KennzeichenRA
Offizielle Websitewww.kuppenheim.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Termine, Öffnungszeiten und genaue Zuständigkeiten führt die Stadt selbst aktuell. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Kuppenheim.

Was dazugehört

Mit rund 8.534 Einwohnern gehört Kuppenheim zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Als Teil von Baden-Württemberg organisiert Kuppenheim seine Verwaltung kommunal. Erreichbar ist Kuppenheim unter der Vorwahl 07222, postalisch unter 76456. Zur näheren Umgebung zählen Baden-Baden, Gaggenau, Iffezheim, Muggensturm, Ötigheim und Rastatt. Aktuelle Termine und genaue Zuständigkeiten ändern sich gelegentlich, deshalb verweisen wir direkt auf das städtische Portal. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Aus der Praxis

Ob die Führerscheinstelle eigenständig oder Teil des Bürgeramts ist, unterscheidet sich von Stadt zu Stadt.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Wann wird eine MPU angeordnet?

Typische Anlässe sind wiederholte Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten im Straßenverkehr oder das Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister. Die Anordnung erfolgt durch die Führerscheinstelle, die eigentliche Untersuchung durch eine zugelassene Begutachtungsstelle.

Was mache ich, wenn ich meinen Führerschein verloren habe?

Bei Diebstahl zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten, dann bei der zuständigen Führerscheinstelle einen Ersatzführerschein beantragen. Eine Fiktionsbescheinigung überbrückt die Zeit bis zum neuen Dokument.

Was ist eine Fiktionsbescheinigung?

Eine Übergangsbescheinigung, die während der Bearbeitung eines Führerscheinantrags, etwa bei Verlust oder Umtausch, vorübergehend die Fahrberechtigung nachweist.