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Führerscheinstelle Krauchenwies

Auf den Punkt: Wer sich in Krauchenwies um Führerschein-Umtausch oder Fahrerlaubnis kümmern möchte, findet hier die Eckdaten der Stadt und den Weg zum zuständigen Amt.

BundeslandBaden-Württemberg
Einwohner5.145
Postleitzahl72505
Vorwahl07576
Kfz-KennzeichenSIG
Offizielle Websitewww.krauchenwies.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Den aktuellen Stand zu Terminen und Zuständigkeiten pflegt die Stadt eigenständig. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Krauchenwies.

Gut zu wissen

Mit rund 5.145 Einwohnern gehört Krauchenwies zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Verwaltungsrechtlich gehört Krauchenwies zum Bundesland Baden-Württemberg. Zum Ort gehört die Postleitzahl 72505 bei der Vorwahl 07576. In der Nachbarschaft liegen unter anderem Ertingen, Mengen, Meßkirch, Ostrach, Pfullendorf und Sigmaringen. Wer Genaues wissen möchte, findet die maßgeblichen Angaben ausschließlich auf der offiziellen Seite der Stadt. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Kurz erklärt

Gebühren für Amtshandlungen der Führerscheinstelle unterscheiden sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens von Kommune zu Kommune.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Wie oft kann eine MPU wiederholt werden?

Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für Wiederholungen. Nach einem negativen Gutachten empfiehlt sich in der Regel eine gezielte Vorbereitung, etwa durch verkehrspsychologische Beratung, bevor eine erneute Untersuchung sinnvoll ist.

Muss ich zur MPU, wenn ich erstmals betrunken erwischt wurde?

Nicht zwingend. Bei einer erstmaligen Trunkenheitsfahrt ohne besonders hohen Alkoholwert reicht oft ein Bußgeld und Fahrverbot. Eine MPU wird eher bei wiederholten Verstößen oder sehr hohen Werten angeordnet.

Wie erfahre ich meinen aktuellen Punktestand?

Über eine kostenlose Selbstauskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt, online per eID oder Postident oder schriftlich per Antrag. Die örtliche Führerscheinstelle führt den Punktestand nicht selbst.