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Führerscheinstelle Kranenburg

Das Wichtigste vorweg: In Kranenburg laufen Umtausch, Ersterteilung und weitere Führerschein-Anliegen über das städtische Portal. Die wichtigsten Eckdaten dazu im Überblick.

BundeslandNordrhein-Westfalen
Einwohner11.380
Postleitzahl47559
Vorwahl02821, 02826
Kfz-KennzeichenKLE
Offizielle Websitewww.kranenburg.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Die genauen Öffnungszeiten und freien Termine zeigt ausschließlich die Stadt selbst. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Kranenburg.

Gut zu wissen

Mit rund 11.380 Einwohnern gehört Kranenburg zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Kranenburg liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die Postleitzahl 47559 und die Vorwahl 02821, 02826 ordnen den Ort regional ein. Angrenzende Orte sind unter anderem Bedburg-Hau, Emmerich am Rhein, Goch, Kalkar, Kleve und Weeze. Für alles Verbindliche gilt: Der offizielle Auftritt der Stadt ist die richtige Anlaufstelle, hier gibt es nur die Einordnung. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Praxis-Tipp

Punkte im Fahreignungsregister lassen sich nur bei einem Stand von ein bis fünf Punkten per Seminar reduzieren.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Wann wird eine MPU angeordnet?

Typische Anlässe sind wiederholte Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten im Straßenverkehr oder das Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister. Die Anordnung erfolgt durch die Führerscheinstelle, die eigentliche Untersuchung durch eine zugelassene Begutachtungsstelle.

Was mache ich, wenn ich meinen Führerschein verloren habe?

Bei Diebstahl zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten, dann bei der zuständigen Führerscheinstelle einen Ersatzführerschein beantragen. Eine Fiktionsbescheinigung überbrückt die Zeit bis zum neuen Dokument.

Was bedeutet vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis?

Eine vorläufige Entziehung kann bereits während eines laufenden Strafverfahrens angeordnet werden, etwa nach einer schweren Verkehrsstraftat, noch bevor ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.