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Führerscheinstelle Königsbronn

Auf den Punkt: Für Fahrerlaubnis-Anliegen in Königsbronn zeigt diese Seite die Eckdaten und den Weg zur zuständigen Stelle.

BundeslandBaden-Württemberg
Einwohner7.051
Postleitzahl89551
Vorwahl07328
Offizielle Websitewww.koenigsbronn.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Den aktuellen Stand zu Terminen und Zuständigkeiten pflegt die Stadt eigenständig. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Königsbronn.

Gut zu wissen

Mit rund 7.051 Einwohnern gehört Königsbronn zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Als Teil von Baden-Württemberg organisiert Königsbronn seine Verwaltung kommunal. Erreichbar ist Königsbronn unter der Vorwahl 07328, postalisch unter 89551. Zur näheren Umgebung zählen Aalen, Essingen, Heidenheim an der Brenz, Nattheim, Oberkochen und Steinheim am Albuch. Aktuelle Termine und genaue Zuständigkeiten ändern sich gelegentlich, deshalb verweisen wir direkt auf das städtische Portal. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Aus der Praxis

Gebühren für Amtshandlungen der Führerscheinstelle unterscheiden sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens von Kommune zu Kommune.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Was passiert, wenn meine Führerscheinstelle nicht im Bürgeramt ist?

Dann handelt es sich meist um eine eigenständige Behörde, oft zusammen mit der Kfz-Zulassungsstelle untergebracht. Die genaue Adresse und Zuständigkeit zeigt die offizielle Website der Stadt.

Ist die Führerscheinstelle dasselbe wie das Bürgeramt?

Nicht immer. In kleineren Kommunen ist oft das Bürgeramt mitzuständig, größere Städte unterhalten häufig eine eigenständige Führerscheinstelle. Die offizielle Website der Stadt zeigt die genaue Zuständigkeit.

Wie viele Punkte in Flensburg führen zum Führerscheinentzug?

Ab acht Punkten im Fahreignungsregister entzieht die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis. Bei vier bis fünf Punkten erfolgt zunächst eine Ermahnung, bei sechs bis sieben Punkten eine Verwarnung.