Führerscheinstelle Kirchheim am Neckar
In einem Satz: Wer sich in Kirchheim am Neckar um Führerschein-Umtausch oder Fahrerlaubnis kümmern möchte, findet hier die Eckdaten der Stadt und den Weg zum zuständigen Amt.
| Bundesland | Baden-Württemberg |
|---|---|
| Einwohner | 6.262 |
| Postleitzahl | 74366 |
| Vorwahl | 07143 |
| Kfz-Kennzeichen | LB |
| Offizielle Website | www.kirchheim-am-neckar.de |
Zur offiziellen Führerscheinstelle: Aktuelle Termine und Zuständigkeiten pflegt die Stadt auf ihrer eigenen Seite. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Kirchheim am Neckar.
In der Praxis
Kirchheim am Neckar zählt rund 6.262 Einwohner. Verwaltungsrechtlich gehört Kirchheim am Neckar zum Bundesland Baden-Württemberg. Zum Ort gehört die Postleitzahl 74366 bei der Vorwahl 07143. In der Nachbarschaft liegen unter anderem Besigheim, Bönnigheim, Brackenheim, Lauffen am Neckar, Löchgau und Talheim. Diese Seite ersetzt nicht den Besuch der offiziellen Stadtseite, sie hilft aber bei der Orientierung vorab. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.
Nachbarstädte
Eine MPU wird nicht von der Führerscheinstelle selbst durchgeführt, sondern von einer zugelassenen Begutachtungsstelle.
Häufige Fragen
Was Betroffene dazu am häufigsten fragen.
Was ist eine Fahrtenbuchauflage?
Eine behördliche Anordnung, für einen festgelegten Zeitraum ein Fahrtenbuch zu führen, meist nachdem bei einem Verkehrsverstoß der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Sie betrifft den Fahrzeughalter.
Wie viele Punkte in Flensburg führen zum Führerscheinentzug?
Ab acht Punkten im Fahreignungsregister entzieht die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis. Bei vier bis fünf Punkten erfolgt zunächst eine Ermahnung, bei sechs bis sieben Punkten eine Verwarnung.
Kann ich die Führerscheinstelle einer anderen Stadt aufsuchen?
In der Regel ist die Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz zuständig, nicht eine frei wählbare Stelle. Bei mehreren Wohnsitzen richtet sich die Zuständigkeit nach dem gemeldeten Hauptwohnsitz.