Zum Inhalt springen

Führerscheinstelle Jessen (Elster)

Kurz gesagt: In Jessen (Elster) laufen Umtausch, Ersterteilung und weitere Führerschein-Anliegen über das städtische Portal. Die wichtigsten Eckdaten dazu im Überblick.

BundeslandSachsen-Anhalt
Einwohner13.966
Postleitzahl06917
Vorwahl03537, 035387, 035388, 035389
Offizielle Websitewww.jessen.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Termine, Öffnungszeiten und genaue Zuständigkeiten führt die Stadt selbst aktuell. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Jessen (Elster).

Gut zu wissen

Mit rund 13.966 Einwohnern gehört Jessen (Elster) zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Jessen (Elster) liegt im Bundesland Sachsen-Anhalt. Die Postleitzahl 06917 und die Vorwahl 03537, 035387, 035388, 035389 ordnen den Ort regional ein. Angrenzende Orte sind unter anderem Annaburg, Bad Schmiedeberg, Herzberg (Elster), Kemberg, Niedergörsdorf und Zahna-Elster. Für alles Verbindliche gilt: Der offizielle Auftritt der Stadt ist die richtige Anlaufstelle, hier gibt es nur die Einordnung. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Praxis-Tipp

Ob die Führerscheinstelle eigenständig oder Teil des Bürgeramts ist, unterscheidet sich von Stadt zu Stadt.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Kann ich die Führerscheinklasse AM schon mit 15 machen?

In einigen Bundesländern ist die Klasse AM für Mofas und Kleinkrafträder bereits ab 15 Jahren möglich, in anderen erst ab 16. Die genaue Regelung unterscheidet sich je nach Bundesland.

Wie oft kann eine MPU wiederholt werden?

Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für Wiederholungen. Nach einem negativen Gutachten empfiehlt sich in der Regel eine gezielte Vorbereitung, etwa durch verkehrspsychologische Beratung, bevor eine erneute Untersuchung sinnvoll ist.

Was passiert bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem Führerschein?

Je nach Promillewert und Umständen drohen Bußgeld, Fahrverbot oder ein vollständiger Fahrerlaubnisentzug mit Sperrfrist. Ab bestimmten Werten oder bei Wiederholung wird häufig zusätzlich eine MPU angeordnet.