Führerscheinstelle Ibbenbüren
Das Wichtigste vorweg: In Ibbenbüren laufen Umtausch, Ersterteilung und weitere Führerschein-Anliegen über das städtische Portal. Die wichtigsten Eckdaten dazu im Überblick.
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Einwohner | 52.688 |
| Postleitzahlen | 49477, 49479 |
| Vorwahl | 05451, 05455, 05456, 05459 |
| Kfz-Kennzeichen | ST |
| Offizielle Website | www.ibbenbueren.de |
Zur offiziellen Führerscheinstelle: Die genauen Öffnungszeiten und freien Termine zeigt ausschließlich die Stadt selbst. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Ibbenbüren.
Was dazugehört
Mit rund 52.688 Einwohnern gehört Ibbenbüren zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Ibbenbüren liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die Postleitzahlen 49477, 49479 und die Vorwahl 05451, 05455, 05456, 05459 ordnen den Ort regional ein. Angrenzende Orte sind unter anderem Hörstel, Mettingen, Recke, Saerbeck, Tecklenburg und Westerkappeln. Für alles Verbindliche gilt: Der offizielle Auftritt der Stadt ist die richtige Anlaufstelle, hier gibt es nur die Einordnung. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.
Nachbarstädte
Punkte im Fahreignungsregister lassen sich nur bei einem Stand von ein bis fünf Punkten per Seminar reduzieren.
Häufige Fragen
Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.
Wie erkenne ich, ob mein Führerschein umtauschpflichtig ist?
Betroffen sind vor allem alte Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine vor dem EU-einheitlichen Format. Die genaue Frist richtet sich nach Geburtsjahr oder Ausstellungsjahr und lässt sich bei der Führerscheinstelle erfragen.
Was passiert, wenn meine Führerscheinstelle nicht im Bürgeramt ist?
Dann handelt es sich meist um eine eigenständige Behörde, oft zusammen mit der Kfz-Zulassungsstelle untergebracht. Die genaue Adresse und Zuständigkeit zeigt die offizielle Website der Stadt.
Wann wird eine MPU angeordnet?
Typische Anlässe sind wiederholte Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten im Straßenverkehr oder das Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister. Die Anordnung erfolgt durch die Führerscheinstelle, die eigentliche Untersuchung durch eine zugelassene Begutachtungsstelle.