Führerscheinstelle Herrsching am Ammersee
In einem Satz: Wer sich in Herrsching am Ammersee um Führerschein-Umtausch oder Fahrerlaubnis kümmern möchte, findet hier die Eckdaten der Stadt und den Weg zum zuständigen Amt.
| Bundesland | Bayern |
|---|---|
| Einwohner | 11.045 |
| Postleitzahl | 82211 |
| Vorwahl | 08152 |
| Kfz-Kennzeichen | STA |
| Offizielle Website | www.herrsching.de |
Zur offiziellen Führerscheinstelle: Aktuelle Termine und Zuständigkeiten pflegt die Stadt auf ihrer eigenen Seite. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Herrsching am Ammersee.
Kurz eingeordnet
Herrsching am Ammersee hat etwa 11.045 Einwohner. Verwaltungsrechtlich gehört Herrsching am Ammersee zum Bundesland Bayern. Zum Ort gehört die Postleitzahl 82211 bei der Vorwahl 08152. In der Nachbarschaft liegen unter anderem Dießen am Ammersee, Pöcking, Seefeld, Starnberg, Weßling und Wörthsee. Diese Seite ersetzt nicht den Besuch der offiziellen Stadtseite, sie hilft aber bei der Orientierung vorab. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.
Nachbarstädte
Eine MPU wird nicht von der Führerscheinstelle selbst durchgeführt, sondern von einer zugelassenen Begutachtungsstelle.
Häufige Fragen
Diese Fragen erreichen uns dazu besonders oft.
Wann wird eine MPU angeordnet?
Typische Anlässe sind wiederholte Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten im Straßenverkehr oder das Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister. Die Anordnung erfolgt durch die Führerscheinstelle, die eigentliche Untersuchung durch eine zugelassene Begutachtungsstelle.
Was mache ich, wenn ich meinen Führerschein verloren habe?
Bei Diebstahl zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten, dann bei der zuständigen Führerscheinstelle einen Ersatzführerschein beantragen. Eine Fiktionsbescheinigung überbrückt die Zeit bis zum neuen Dokument.
Was bedeutet vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis?
Eine vorläufige Entziehung kann bereits während eines laufenden Strafverfahrens angeordnet werden, etwa nach einer schweren Verkehrsstraftat, noch bevor ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.