Zum Inhalt springen

Führerscheinstelle Großheide

Auf den Punkt: Für Fahrerlaubnis-Anliegen in Großheide zeigt diese Seite die Eckdaten und den Weg zur zuständigen Stelle.

BundeslandNiedersachsen
Einwohner8.623
Postleitzahl26532
Vorwahl04936
Kfz-KennzeichenAUR
Offizielle Websitewww.grossheide.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Den aktuellen Stand zu Terminen und Zuständigkeiten pflegt die Stadt eigenständig. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Großheide.

Gut zu wissen

Mit rund 8.623 Einwohnern gehört Großheide zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Als Teil von Niedersachsen organisiert Großheide seine Verwaltung kommunal. Erreichbar ist Großheide unter der Vorwahl 04936, postalisch unter 26532. Zur näheren Umgebung zählen Aurich, Esens, Hage, Norden, Norderney und Südbrookmerland. Aktuelle Termine und genaue Zuständigkeiten ändern sich gelegentlich, deshalb verweisen wir direkt auf das städtische Portal. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Aus der Praxis

Gebühren für Amtshandlungen der Führerscheinstelle unterscheiden sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens von Kommune zu Kommune.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Ist die Führerscheinstelle dasselbe wie das Bürgeramt?

Nicht immer. In kleineren Kommunen ist oft das Bürgeramt mitzuständig, größere Städte unterhalten häufig eine eigenständige Führerscheinstelle. Die offizielle Website der Stadt zeigt die genaue Zuständigkeit.

Was passiert bei zwei schweren Verstößen in der Probezeit?

Bei zwei sogenannten A-Verstößen in der Probezeit kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Zudem verlängert sich die Probezeit häufig, und ein Aufbauseminar kann angeordnet werden.

Kann ich die Führerscheinstelle einer anderen Stadt aufsuchen?

In der Regel ist die Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz zuständig, nicht eine frei wählbare Stelle. Bei mehreren Wohnsitzen richtet sich die Zuständigkeit nach dem gemeldeten Hauptwohnsitz.