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Führerscheinstelle Gräfenhainichen

Kurz gesagt: Wer sich in Gräfenhainichen um Führerschein-Umtausch oder Fahrerlaubnis kümmern möchte, findet hier die Eckdaten der Stadt und den Weg zum zuständigen Amt.

BundeslandSachsen-Anhalt
Einwohner11.380
Postleitzahlen06772, 06773
Vorwahl034953
Offizielle Websitewww.graefenhainichen.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Termine, Öffnungszeiten und genaue Zuständigkeiten führt die Stadt selbst aktuell. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Gräfenhainichen.

Was dazugehört

Mit rund 11.380 Einwohnern gehört Gräfenhainichen zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Verwaltungsrechtlich gehört Gräfenhainichen zum Bundesland Sachsen-Anhalt. Zum Ort gehören die Postleitzahlen 06772, 06773 bei der Vorwahl 034953. In der Nachbarschaft liegen unter anderem Bad Düben, Bitterfeld-Wolfen, Kemberg, Muldestausee, Oranienbaum-Wörlitz und Raguhn-Jeßnitz. Wer Genaues wissen möchte, findet die maßgeblichen Angaben ausschließlich auf der offiziellen Seite der Stadt. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Kurz erklärt

Ob die Führerscheinstelle eigenständig oder Teil des Bürgeramts ist, unterscheidet sich von Stadt zu Stadt.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Kann ich die Führerscheinklasse AM schon mit 15 machen?

In einigen Bundesländern ist die Klasse AM für Mofas und Kleinkrafträder bereits ab 15 Jahren möglich, in anderen erst ab 16. Die genaue Regelung unterscheidet sich je nach Bundesland.

Was mache ich, wenn ich meinen Führerschein verloren habe?

Bei Diebstahl zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten, dann bei der zuständigen Führerscheinstelle einen Ersatzführerschein beantragen. Eine Fiktionsbescheinigung überbrückt die Zeit bis zum neuen Dokument.

Was passiert bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem Führerschein?

Je nach Promillewert und Umständen drohen Bußgeld, Fahrverbot oder ein vollständiger Fahrerlaubnisentzug mit Sperrfrist. Ab bestimmten Werten oder bei Wiederholung wird häufig zusätzlich eine MPU angeordnet.