Zum Inhalt springen

Führerscheinstelle Gießen

In einem Satz: Für Fahrerlaubnis-Anliegen in Gießen zeigt diese Seite die Eckdaten und den Weg zur zuständigen Stelle.

BundeslandHessen
Einwohner94.996
Postleitzahl35390–35398
Vorwahl06403, 0641
Kfz-KennzeichenGI
Offizielle Websitewww.giessen.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Aktuelle Termine und Zuständigkeiten pflegt die Stadt auf ihrer eigenen Seite. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Gießen.

Was dazugehört

Mit rund 94.996 Einwohnern gehört Gießen zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Als Teil von Hessen organisiert Gießen seine Verwaltung kommunal. Erreichbar ist Gießen unter der Vorwahl 06403, 0641, postalisch unter 35390–35398. Zur näheren Umgebung zählen Biebertal, Buseck, Heuchelheim an der Lahn, Lahnau, Linden und Wettenberg. Aktuelle Termine und genaue Zuständigkeiten ändern sich gelegentlich, deshalb verweisen wir direkt auf das städtische Portal. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Aus der Praxis

Ohne vorherigen Online-Termin ist ein Besuch bei der Führerscheinstelle in den meisten Städten kaum noch möglich.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Wie viele Punkte in Flensburg führen zum Führerscheinentzug?

Ab acht Punkten im Fahreignungsregister entzieht die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis. Bei vier bis fünf Punkten erfolgt zunächst eine Ermahnung, bei sechs bis sieben Punkten eine Verwarnung.

Was ist eine Ersatzbescheinigung?

Ein weiterer Begriff für die Fiktionsbescheinigung, die während der Bearbeitung eines Führerscheinantrags vorübergehend die Fahrberechtigung nachweist.

Wann wird eine MPU angeordnet?

Typische Anlässe sind wiederholte Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten im Straßenverkehr oder das Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister. Die Anordnung erfolgt durch die Führerscheinstelle, die eigentliche Untersuchung durch eine zugelassene Begutachtungsstelle.