Zum Inhalt springen

Führerscheinstelle Geilenkirchen

Auf den Punkt: Diese Übersicht zu Geilenkirchen zeigt Einwohnerzahl, Bundesland und den Link zur offiziellen Führerscheinstelle der Stadt.

BundeslandNordrhein-Westfalen
Einwohner28.399
Postleitzahl52511
Vorwahl02451, 02453, 02462
Kfz-KennzeichenERK, GK, HS
Offizielle Websitewww.geilenkirchen.de

Zur offiziellen Führerscheinstelle: Den aktuellen Stand zu Terminen und Zuständigkeiten pflegt die Stadt eigenständig. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Geilenkirchen.

Kurz eingeordnet

Geilenkirchen hat etwa 28.399 Einwohner. Als Teil von Nordrhein-Westfalen organisiert Geilenkirchen seine Verwaltung kommunal. Erreichbar ist Geilenkirchen unter der Vorwahl 02451, 02453, 02462, postalisch unter 52511. Zur näheren Umgebung zählen Alsdorf, Baesweiler, Gangelt, Heinsberg, Linnich und Übach-Palenberg. Verbindlich ist stets die städtische Website, diese Seite dient nur der ersten Orientierung. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.

Nachbarstädte

Worauf zu achten ist

Bei Verlust zählt der erste Schritt: eine Fiktionsbescheinigung sichert die Fahrberechtigung bis zum Ersatzdokument.

Häufige Fragen

Diese Fragen erreichen uns dazu besonders oft.

Kann eine abgelaufene Fahrerlaubnis erlöschen?

Die Fahrerlaubnis selbst ist grundsätzlich unbefristet gültig, nur das Führerschein-Dokument kann bei bestimmten Klassen wie C oder D eine befristete Gültigkeit haben und muss dann rechtzeitig verlängert werden.

Was mache ich, wenn ich meinen Führerschein verloren habe?

Bei Diebstahl zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten, dann bei der zuständigen Führerscheinstelle einen Ersatzführerschein beantragen. Eine Fiktionsbescheinigung überbrückt die Zeit bis zum neuen Dokument.

Wann wird eine MPU angeordnet?

Typische Anlässe sind wiederholte Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten im Straßenverkehr oder das Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister. Die Anordnung erfolgt durch die Führerscheinstelle, die eigentliche Untersuchung durch eine zugelassene Begutachtungsstelle.