Führerscheinstelle Gauting
Auf den Punkt: In Gauting laufen Umtausch, Ersterteilung und weitere Führerschein-Anliegen über das städtische Portal. Die wichtigsten Eckdaten dazu im Überblick.
| Bundesland | Bayern |
|---|---|
| Einwohner | 21.435 |
| Postleitzahl | 82131 |
| Vorwahl | 089 |
| Kfz-Kennzeichen | STA |
| Offizielle Website | www.gauting.de |
Zur offiziellen Führerscheinstelle: Den aktuellen Stand zu Terminen und Zuständigkeiten pflegt die Stadt eigenständig. Der Weg dorthin führt über die offizielle Website von Gauting.
Gut zu wissen
Mit rund 21.435 Einwohnern gehört Gauting zu den Städten mit eigener Zuständigkeit für Führerschein-Anliegen. Gauting liegt im Bundesland Bayern. Die Postleitzahl 82131 und die Vorwahl 089 ordnen den Ort regional ein. Angrenzende Orte sind unter anderem Germering, Gilching, Gräfelfing, Krailling, Planegg und Starnberg. Für alles Verbindliche gilt: Der offizielle Auftritt der Stadt ist die richtige Anlaufstelle, hier gibt es nur die Einordnung. Welche Fristen beim Führerschein-Umtausch gelten, erklärt der Ratgeber Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für mich?.
Nachbarstädte
Gebühren für Amtshandlungen der Führerscheinstelle unterscheiden sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens von Kommune zu Kommune.
Häufige Fragen
Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.
Wie lange dauert der Umtausch eines alten Führerscheins?
In der Regel zwei bis vier Wochen. Der Umtausch ändert nichts an den bereits erworbenen Fahrerlaubnisklassen und erfordert keine erneute Prüfung.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?
Ein Fahrverbot ist zeitlich begrenzt, meist ein bis drei Monate, die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Beim Führerscheinentzug erlischt die Fahrerlaubnis vollständig und muss nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragt werden.
Wann wird eine MPU angeordnet?
Typische Anlässe sind wiederholte Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten im Straßenverkehr oder das Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister. Die Anordnung erfolgt durch die Führerscheinstelle, die eigentliche Untersuchung durch eine zugelassene Begutachtungsstelle.